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Grünes Licht für Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

DILL-NEWSLETTER 6/2021: Corona-Hilfe

Grünes Licht für Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

Das Bundeskabinett hat grünes Licht gegeben für einen Sonderfonds in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro. Damit will der Bund nach der langen Zeit der Pandemie-bedingten Schließungen wieder ein breit gefächertes Kultur-Angebot möglich machen. Dazu zählen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen.

Der Wiederbeginn des kulturellen Lebens ist immer noch mit einigen pandemiebedingten Unsicherheiten verbunden. „Hierbei will der Bund nun Hilfestellung leisten, indem der Sonderfonds Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken bietet“, erklärt Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg.
Der Sonderfonds in Höhe von 2,5 Milliarden Euro unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen:

Zum einen gibt es eine Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung. Damit können Künstlerinnen und Künstler ebenso wie die Veranstalter nun den Wiederanlauf planen.

Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Kunst und Kultur mit großer Bedeutung für das Gemeinwesen

Der frisch aufgelegte Sonderfonds für Kulturveranstaltungen stellt eine dritte Säule zur Unterstützung der Kulturbranche dar. Bereits seit Beginn der Pandemie will die Bundesregierung mit dem Programm NEUSTART KULTUR in Höhe von zwei Milliarden Euro dafür sorgen, die kulturelle Infrastruktur auch während der Schließungen zu stützen und zu erhalten. Dieses Programm unterstützt zudem die aktive Kulturproduktion. Ein weiteres wichtiges Hilfsinstrument der Bundesregierung für die Kulturbranche ist die Überbrückungshilfe III, und hierbei vor allem der Baustein der Neustarthilfe für Solo-Selbstständige.

Antragstellung für die Wirtschaftlichkeitshilfe

Wie genau aber können Kulturveranstalter von dem Sonderfonds profitieren? „Den Antrag auf Wirtschaftlichkeitshilfe können die Veranstalter nach der Durchführung der Kulturveranstaltung über die Landeskulturbehörde stellen, in deren Bereich die Veranstaltung stattfand“, erläutert Steuerberater Dill. Zuvor muss die Veranstaltung aber in jedem Fall auf der genannten IT-Plattform registriert werden, wobei auch das Hygienekonzept oder ähnliche Dokumente gefragt sind. Zu den weiteren benötigten Angaben zählen die geplante und erwartete Auslastung sowie die maximale Kapazität des Veranstaltungsorts. Gut zu wissen: Anträge lassen sich auch gebündelt erstellen, um eine effiziente Bearbeitung zu gewährleisten.

So funktioniert die Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Kulturveranstaltungen

Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe werden Verluste der Veranstalter ausgeglichen. Bei Pandemie-bedingter Verringerung der Zahl der Teilnehmenden um mindestens 20 Prozent bezuschusst die Wirtschaftlichkeitshilfe die Ticketeinnahmen aus bis zu 500 verkauften Tickets im Juli 2021 bzw. den ersten 1.000 verkauften Tickets ab August 2021 um bis zu 100 Prozent. Für jedes verkaufte Ticket erhalten die Veranstalter also den gleichen Ticketpreis nochmals als Zuschuss. Bei besonders strengen Hygieneauflagen und einer Begrenzung der Zahl der Teilnehmenden auf unter 25 Prozent der Maximalauslastung kann der Zuschuss aus dem Sonderfonds bis zur Höhe der doppelten Ticketeinnahmen ansteigen.
„Die Förderung durch die Wirtschaftlichkeitshilfe ist kostenbasiert und kann nicht höher sein als die auftretende Finanzierungslücke zwischen den Kosten der Veranstaltung und den erzielten Einnahmen“, führt Steuerexperte Dill aus. Und: Die Förderung ist bei 100.000 Euro pro Kulturveranstaltung gedeckelt. Für Veranstaltungen, die regulär am selben Ort wiederholt werden – etwa Filmvorführungen im Kino – ist eine gesonderte Regelung vorgesehen.

Beispiel für eine kleinere Kulturveranstaltung

Eine Veranstalterin verkauft 400 Tickets zu je 50 Euro für ein Konzert in einem Veranstaltungsort, der maximal 2.000 Gäste fasst. Die Corona-Schutzregeln des Landes begrenzen die maximale Kapazität auf 1.000 Teilnehmende. Die Wirtschaftlichkeitshilfe beträgt dann 20.000 Euro, da die Ticketeinnahmen von 20.000 Euro verdoppelt werden (400 Tickets á 50 Euro).

Dies gilt, sofern die Förderhöchstgrenze nicht erreicht wird. Wann die Förderhöchstgrenze erreicht ist, hängt von den Kosten der Veranstaltung ab. Angenommen die Kosten der beschriebenen Veranstaltung betragen 30.000 Euro. In diesem Fall läge die Höchstgrenze der Förderung bei 13.000 Euro: Die veranstaltungsbezogenen Kosten von 30.000 Euro zuzüglich einer Organisationspauschale in Höhe von 10 Prozent beliefen sich auf 33.000 Euro. Aus dem Ticketverkauf wurden 20.000 Euro erzielt. Die Finanzierungslücke beträgt also 13.000 Euro. Dies ist die maximale Förderung der Wirtschaftlichkeitshilfe.

Ohne die Hilfe wäre die Kulturveranstaltung wirtschaftlich nicht tragfähig, da eine Lücke von 10.000 Euro zwischen Kosten und Einnahmen klafft. Sie würde daher nicht stattfinden. Durch den Wirtschaftlichkeitsbonus kann die Veranstaltung stattfinden. Die Künstler können ihre Gage erhalten und die Bühnentechniker bezahlt werden; die Veranstalterin kann ihr Unternehmen am Laufen halten.


Registrierung für die Ausfallabsicherung

Ähnlich wie bei der Wirtschaftlichkeitshilfe läuft es bei der Ausfallabsicherung: „Auch hier müssen die Veranstalter ihr Event vor der geplanten Durchführung zunächst auf der Internetseite zum Sonderfonds registrieren, um hiervon profitieren zu können“, mahnt der Limburger Steuerexperte. Dazu benötigen sie ebenfalls eine Kostenkalkulation und ein geeignetes Hygienekonzept oder ähnliche Dokumente. Sollte der Schadensfall eintreten, lässt sich die Förderung beantragen. Dabei muss der Veranstalter dann die konkreten Verluste sowie die ihm entstandenen Kosten nachweisen. Ein prüfender Dritter – also etwa der Steuerberater – bestätigt seine Angaben.

Absicherung für kleinere Kulturveranstaltungen:
Die Ausfallabsicherung ist zwar primär für größere Kulturveranstaltungen vorgesehen. Aber auch für Veranstaltungen mit weniger als 2.000 Besuchern wird es eine Ausfallabsicherung geben. Sollte wegen der Verschärfung der öffentlichen Pandemiebestimmungen eine Kulturveranstaltung, die für die Wirtschaftlichkeitshilfe registriert war, nicht stattfinden, erhalten die Veranstalter eine Entschädigung. Diese beträgt 50 Prozent der nachgewiesenen, veranstaltungsbezogenen Kosten. „Die Ausfallabsicherung wirkt dabei ähnlich einer Versicherung“, erläutert Steuerberater Dill. „Derartige Versicherungen sind im Veranstaltungsgewerbe üblich – derzeit werden sie jedoch für Pandemierisiken am Markt nicht angeboten.“

Weitere Informationen gibt es hier. 
Auf dieser Internetseite können sich Kulturveranstalter außerdem für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registrieren. Weitere Fragen können an die Service-Hotline des Sonderfonds unter Tel. 08 00 / 66 48 430 oder per E-Mail an service@sonderfonds-kulturveranstaltungen.de gestellt werden.


Was können Sie tun?

Sichern Sie Ihre Kulturveranstaltung bestmöglich ab!

Planungssicherheit kann es aufgrund der Pandemie leider nach wie vor nicht geben. Davon sind insbesondere Kulturveranstalter betroffen. Dies kann auch zu steuerlichen Unwägbarkeiten führen. Wir beraten Sie gerne vertrauensvoll und lösungsorientiert: kontakt/at/steuerberater-dill.de

Foto: sasiko kaan/AdobeStock