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Wirtschaftsnummer und Bürger-Identifikationsnummer

DILL-NEWSLETTER 5/2021: Wirtschaftsnummer und Bürger-Identifikationsnummer

Weniger Bürokratie dank eindeutiger Nummer

Der digitale Umbau schreitet auch in der öffentlichen Verwaltung voran. Die „schöne neue Welt“ verspricht sowohl Bürgern als auch Unternehmen einige Erleichterungen. Doch während die einheitliche Wirtschaftsnummer in vielen Unternehmen tatsächlich für Entlastung von bürokratischen Pflichten sorgen dürfte, stößt die ebenfalls geplante BürgerID nicht überall auf Gegenliebe.

Unternehmen sollen bei ihren regelmäßigen Berichtspflichten entlastet werden. Daher plant das Bundeswirtschaftsministerium den Aufbau eines zentralen Basisregisters für Unternehmensstammdaten. Hierzu zählt auch eine einheitliche Wirtschaftsnummer.

„Zu Steuerzwecken hat jeder in Deutschland gemeldete Bürger bereits eine individuelle steuerliche Identifikationsnummer“, erklärt Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg (Steuer-IdNr. / s. Kasten unten). „In ähnlicher Form soll es dies bald auch für Unternehmen und wirtschaftlich Tätige geben, nämlich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer“, so der Steuerfachmann. Dazu legte das Bundeswirtschaftsministerium den „Gesetzentwurf zur Umsetzung des Basisregisters für Unternehmensstammdaten mit bundeseinheitlicher Wirtschaftsnummer (UBRegG)“ vor. Dessen Verabschiedung ist noch in dieser Legislaturperiode geplant.

Statt Mehrfachmeldungen das Prinzip „Once-Only“

Ziel des Vorhabens ist es, Unternehmen von Berichtspflichten zu entlasten, indem Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register vermieden werden – das so genannte „Once-Only“-Prinzip (frei übersetzt: eine einzige Meldung reicht).

Die deutsche Registerlandschaft umfasst aktuell rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, die alle zweckgebunden und weitgehend unabhängig voneinander agieren. „Viele Unternehmen tauchen in mehreren dieser Register von unterschiedlichen Verwaltungen auf, mit sich teilweise überschneidenden Daten. Ein Austausch von Informationen zwischen den Registern erfolgt derzeit üblicherweise nicht“, erläutert Steuerberater Dill.

Zudem führen die jeweiligen Register für Unternehmen zu einem großen Teil eigene Identifikationsnummern. Es sei bisweilen zeit- und ressourcenaufwändig und zudem fehleranfällig, dasselbe Unternehmen in verschiedenen Registern zu identifizieren, um Daten zu aktualisieren oder im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auszutauschen, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf.

Effizienz der Verwaltung soll erhöht werden

„Vorläufige Schätzungen beziffern das jährliche Bürokratie-Entlastungspotential für Unternehmen immerhin auf einen dreistelligen Millionenbetrag“, so der Limburger Steuerexperte Dill. Gleichzeitig soll die Einführung des Basisregisters dazu beitragen, die Qualität der Registerdaten zu verbessern und die Effizienz der Verwaltung durch die Vernetzung der Register zu erhöhen.

Die Abgrenzung der Basis- beziehungsweise Stammdaten ist derzeit relativ eng. Ihre Kategorien umfassen im Gesetzentwurf:

  • Name der Firma
  • Verwaltungsanschrift
  • Sitz
  • Geschäftsanschrift
  • Rechtsform und
  • Haupttätigkeit nach Klassifikation der Wirtschaftszweige

Daneben können im Basisregister noch andere Daten und Metadaten (also Angaben dazu, woher die Daten stammen) gespeichert werden, soweit vorhanden. Die Stammdatenkategorien selbst lassen sich theoretisch kontinuierlich erweitern; dies ist jedoch für den Anfang nicht geplant. Die registerführende Stelle soll das Statistische Bundesamt sein – in Kooperation mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die einheitliche Wirtschaftsnummer soll die Unternehmernummer (UNR) der DGUV werden.

Für die praktische Umsetzung sind noch einige Fragen offen

Für die geplante Anwendung in der betrieblichen Praxis bleiben allerdings derzeit noch einige Fragen offen, moniert der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). So hätten etwa bisher nicht alle Unternehmen eine Nummer der Unfallversicherung. Wie genau die Nummernvergabe erfolgen soll, lasse der Gesetzentwurf ausdrücklich offen. Dieses müsse aber schnell geklärt werden: Schließlich soll das Basisregister zum 1. Januar 2024 betriebsreif sein.

Weiterführende Links:

Datenschutz-Bedenken beim digitalen Umbau

Eine ID-Nummer für jeden Bürger?

Bis spätestens 2022 sollen Bund und Länder ihre öffentlichen Verwaltungsleistungen auch digital anbieten. Das besagt das Onlinezugangsgesetz, das bereits 2017 in Kraft getreten ist. Damit der Kontakt über die Verwaltungsportale möglichst reibungslos funktioniert, bekommt jeder Bürger eine individuelle Nummer zugeteilt – bzw. hat sie bereits bekommen. Denn die schon vorhandene Steuer-Identifikationsnummer (SteuerID) soll künftig zur Bürger-Identifikationsnummer (BürgerID) ausgebaut werden. Die Details dazu regelt das Registermodernisierungsgesetz, das der Bundesrat kürzlich absegnete.

Vorteil der BürgerID ist, dass Bürger beim Kontakt mit der Verwaltung nicht immer wieder dieselben Daten angeben müssen, obwohl diese bei einer anderen Stelle in der Verwaltung bereits bekannt sind. So müssten etwa Nachweise wie die Geburtsurkunde oder Meldebescheinigungen nicht mehr regelmäßig vorgelegt werden.

Datenschützer üben dagegen scharfe Kritik. Eine lebenslange Bürger-Identifikationsnummer sorge für eine umfassende Katalogisierung der Menschen im Land. Es bestehe die Gefahr einer missbräuchlichen Verknüpfung personenbezogener Daten und der Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile, lautet eines der größten Bedenken. Die Bundesregierung verweist diesbezüglich auf die verfassungsgemäßen Vorgaben im Gesetz. So seien die Bedingungen für den Datenaustausch konkret geregelt. Dieser ist nur auf gesetzlicher Grundlage bzw. mit Zustimmung des Einzelnen möglich. Mehr Transparenz soll außerdem ein so genanntes Datencockpit schaffen: Zukünftig können Bürger nachsehen, welche Behörde welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet hat. Experten rechnen dennoch mit Verfassungsklagen.


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