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Klimaschutzpaket 2030: Neue Anreize für CO2-Sparer

DILL-NEWSLETTER 4/2019: Klimaschutzpaket 2030: Sanierer und Pendler mit Steuervorteilen

Neue Anreize für CO2-Sparer


Grundsteuer: Was genau geplant istDie Bundesregierung will den Ausstoß von Treibhausgasen in Deutschland enorm reduzieren. Dazu möchte sie unter anderem privaten Eigentümern die energetische Sanierung ihres Eigenheims schmackhaft machen. Deshalb führt sie eine neue steuerliche Förderung ein. Und auch für Pendler gibt es Neuerungen.

Steuervorteile für die Sanierung des Eigenheims

„Ab Januar 2020 sollen Eigentümer die Kosten der energetischen Sanierung ihrer selbst genutzten Immobilie von der Steuer absetzen können“, sagt Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg. Der dazugehörige Gesetzesentwurf sieht vor, dass Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Heizen mit erneuerbaren Energien steuerlich gefördert werden. Dies sind beispielsweise

  • ein Heizungstausch,
  • der Einbau neuer Fenster oder
  • die Dämmung von Dächern und Außenwänden.

Verbesserung der Energieeffizienz

„Die Kosten solcher Maßnahmen sollen künftig mit bis zu 20 Prozent über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich in Abzug gebracht werden können“, berichtet Steuerexperte Dill. Die progressionsunabhängige Ausgestaltung soll gewährleisten, dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen von der steuerlichen Förderung profitieren. „Voraussetzung soll lediglich sein, dass es sich bei dem geförderten Gebäude um selbst genutztes Wohneigentum handelt“, so der Steuerberater.

Förderfähig sind demnach (neben den oben genannten) Einzelmaßnahmen, die auch in bestehenden Programmen der Gebäudeförderung als förderungswürdig eingestuft sind. „Der Steuerabzug in Höhe von 20 Prozent gilt bis insgesamt maximal 40.000 Euro je Objekt“, sagt Wolfgang Dill. Im Umkehrschluss heißt das: Es werden Aufwendungen in Höhe von bis zu 200.000 Euro berücksichtigt. Die Förderung wird über drei Jahre verteilt durch Abzug von der Steuerschuld gewährt – im ersten und zweiten Jahr maximal je 7% (höchstens je 14.000 Euro) sowie im dritten Jahr maximal 6% (höchstens 12.000 Euro).

Wahlrecht: Zuschüsse statt Steuerabzug

Der Steuerabzug ist aber nicht die einzige Spar-Möglichkeit für Sanierungswillige. Vielmehr haben sie zukünftig die Wahl: „Entweder schreiben sie Einzelmaßnahmen wie zuvor geschildert steuerlich ab – oder sie beantragen Investitionszuschüsse über die etablierten Programme wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das Marktanreizprogramm für Wärme aus erneuerbaren Energien oder das Heizungsoptimierungsprogramm“, erläutert Fachmann Dill. In diesen Programmen sieht das beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 weitere Vorteile für Sanierungswillige vor. So sollen die Investitions- und Tilgungszuschüsse für Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-Niveau zukünftig um zehn Prozentpunkte steigen.

Das Gesetz soll bereits für das Steuerjahr 2020 wirksam werden. Die Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen könnten also erstmalig mit der Steuererklärung im Jahr 2021 geltend gemacht werden.

Fernpendler erhalten höhere Pauschale

Ein Herzstück des Klimaschutzprogramms ist die neue CO2-Bepreisung Verkehr und Wärme ab 2021. So wie es im Rahmen des europäischen Emissionshandels bereits für die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie gilt, wird CO2 nun auch in den Bereichen Verkehr und Gebäude einen Preis bekommen. Klar ist: Das wird auch Auswirkungen auf die Spritpreise haben.

Das Problem: „Pendler, die einen langen Arbeitsweg zurücklegen müssen, können besonders in ländlichen Räumen oftmals nicht auf ein ausgebautes ÖPNV-Angebot zurückgreifen“, weiß der Limburger Steuerberater. Ebenso wenig stehen aktuell weder eine ausreichende Infrastruktur mit Ladestationen noch Fahrzeuge mit entsprechender Reichweite zur Verfügung, um kurzfristig auf Elektromobilität umzusteigen – was sich auch in den kommenden Jahren so schnell nicht ändern dürfte.

Ausgleich für die höhere Spritpreise

„Um die aus dem Klimapaket resultierende Erhöhung der Kraftstoffpreise für Fernpendler auszugleichen, soll daher die Entfernungspauschale angepasst werden“, so Dill. Berufspendler erhalten ab 2021 eine höhere Pauschale – abhängig von der Entfernung, die sie zur Arbeit zurücklegen. Sie bekommen dann ab dem 21. Kilometer 35 Cent. Das bedeutet: „Wer mehr Energie benötigt, weil er längere Wege hat, wird über die Lohnsteuer auch stärker entlastet“, erklärt der Steuerberater. Allerdings läuft diese Regelung am 31. Dezember 2026 aus.

Die befristete Anhebung wird entsprechend auf Familienheimfahrten (im Rahmen der doppelten Haushaltsführung) übertragen. Für die ersten 20 Kilometer der Fahrtstrecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bleibt die Pauschale unverändert. Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Zuschüsse für die Pkw-Nutzung, können diese bis zur Höhe der Entfernungspauschale mit 15 Prozent Pauschalsteuer belegt werden. Alternativ bleibt die Gewährung eines steuerfreien Jobtickets möglich.

Mobilitätsprämie für Geringverdiener

Nun gibt es aber auch Pendler, die keine Steuer zahlen – schlicht, weil ihr Einkommen zu gering ist. Sie könnten sich also die höheren Fahrtkosten nicht über die Entfernungspauschale zurückholen. Für sie soll es künftig die Möglichkeit geben, eine so genannte  Mobilitätsprämie zu beantragen. Im Ergebnis gibt es in deren Rahmen zwischen 1,9 und 4,9 Cent je Entfernungskilometer und Tag, aber auch das nur vom 21. Kilometer an.

Und immerhin etwas günstiger wird das Reisen mit der Bahn: Der Umsatzsteuersatz für Bahnfahrten soll nämlich von 19% auf 7% gesenkt werden.

Externer Link

Das Klimaschutzprogramm 2030 im Überblick


Foto: Marco2811/AdobeStock


Was können Sie tun?

Kühlen Kopf behalten und klug vorausplanen!

Die neuen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten und die Investitionszuschüsse für Sanierer sind nur für Gebäude vorgesehen, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Welche der beiden Alternativen besser für den jeweiligen Eigentümer geeignet ist, hängt natürlich ein Stück weit von den persönlichen Einkommensverhältnissen ab. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der für Sie finanziell vorteilhaftesten Alternative: kontakt/at/steuerberater-dill.de