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Kindergeld und Rente sind gestiegen

DILL-NEWSLETTER 3/2019: Aufgepasst bei der Steuererklärung

Kindergeld und Rente sind gestiegen


Kindergeld und Rente sind gestiegenIm Gegensatz zu Brieffreunden hatten Eltern und Rentner Anfang Juli durchaus Grund zur Freude. Zu diesem Zeitpunkt ist nämlich nicht nur das Briefporto gestiegen, sondern auch Kindergeld und Rente. Und auch Geringverdiener werden durch eine gesetzliche Neuerung entlastet.

Die Renten sind zum 1. Juli um 3,18% in den alten Bundesländern und um 3,91% in den neuen Bundesländern gestiegen. Für eine so genannte Standardrente bedeutet das laut Bundesregierung: Künftig beträgt sie im Westen 1.487,18 Euro (45,83 Euro mehr als im Vorjahr) und im Osten 1.435,05 Euro (54 Euro mehr als im Vorjahr).

Mehr Rentner müssen ihre Steuer erklären

„Eine Erhöhung der Rente ist natürlich zunächst einmal eine erfreuliche Sache“, sagt Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg. Gleichzeitig aber mahnt der Steuerexperte: „Durch die Rentenanpassung rutschen mehr Rentner in die Steuerpflicht.“ Die Bundesregierung selbst schätzt, dass nun weitere rund 48.000 Rentner erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen. Insgesamt sind derzeit etwa 5 Millionen der 17,8 Millionen Altersrentner hierzulande Einkommenssteuerpflichtig.

Alle Einkünfte bedenken!

„Ob die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, hängt aber nicht allein davon ab, ob der steuerpflichtige Teil der Rente den Grundfreibetrag übersteigt“, erklärt Steuerberater Dill. Der steuerliche Grundfreibetrag lag im Besteuerungszeitraum 2018 bei 9.000 Euro. In diesem Jahr hat er sich auf 9.168 Euro erhöht, nächstes Jahr steigt er dann auf 9.408 Euro.

Allerdings müssen bei der Ermittlung der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte (als ausschlaggebendes Kriterium für die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung) neben dem steuerpflichtigen Teil der Rentenbezüge in der Regel weitere steuerlich relevante Sachverhalte berücksichtigt werden. „Dazu zählen beispielsweise Einkünfte aus anderen Einkunftsarten, also etwa einer Vermietung“, erläutert der Limburger Steuerberater.

Eltern können sich über mehr Kindergeld freuen

Außerdem stieg zum 1. Juli das Kindergeld um 10 Euro pro Monat. Konkret bedeutet das folgende Höhen für das Kindergeld:

für das erste und zweite Kind   204 EUR
für das dritte Kind   210 EUR
für jedes weitere Kind   235 EUR

„Auf die nächste Kindergelderhöhung müssen Eltern nun aber erstmal ein wenig warten“, weiß Steuerberater Dill. Sie ist nämlich erst wieder für den 1. Januar 2021 vorgesehen.

Kinderfreibetrag wird ebenfalls angehoben

Parallel zur Kindergelderhöhung ist auch der Kinderfreibetrag gestiegen, bereits mit Wirkung zum 1. Januar 2019. Pro Kind und Elternteil betrug er 2.394 Euro im Jahr 2018, ab 2019 steigt er dann auf 2.490 Euro und ab 2020 auf 2.586 Euro. „Dieser Freibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dadurch wirkt er sich steuermindernd bei der Berechnung der Einkommensteuer aus“, führt Steuerexperte Dill aus. Eltern steht aber nur eines von beiden zu, also entweder das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag. Das Finanzamt ermittelt in aller Regel eigenständig, was für sie günstiger ausfällt.

Geringverdiener werden steuerlich entlastet

Neben Eltern und Rentnern profitieren auch Geringverdiener von einer weiteren Neuerung. „Sie werden nämlich bei den Sozialbeiträgen entlastet“, sagt Steuerberater Dill. Dazu steigt die Einkommens-Obergrenze für so genannte Midijobs von vormals 850 Euro auf 1.300 Euro. Damit sollen nach Willen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mehr Arbeitnehmer von günstigeren Sozialabgaben profitieren.

Anders als bei Minijobs (auch 450-Euro-Jobs genannt), gilt bei den Midijobs grundsätzlich eine umfassende Versicherungspflicht in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings staffelte die vormalige Gleitzonenregelung diese Beiträge je nach Einkommen zwischen 450,01 Euro und 850 Euro (bei gleichzeitig vollen Rentenansprüchen). Durch den neuen „Übergangsbereich“ bis 1.300 Euro sollen die Versicherungsbeiträge künftig dann nicht mehr so abrupt steigen. Außerdem wird sichergestellt, dass die geringeren Rentenbeiträge, die dann gezahlt werden, nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen.

Foto: Monkey Business/AdobeStock


Was können Sie tun?

Prüfen Sie die Konsequenzen für Ihre Steuererklärung!

Einige der oben geschilderten Änderungen zu Kindergeld und Rente können direkten Einfluss auf Ihre Steuererklärung haben. Wir prüfen gerne mit Ihnen gemeinsam, worauf Sie besonders achten müssen: kontakt/at/steuerberater-dill.de