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Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen: Fiskus mit Top-Rendite

DILL-NEWSLETTER 4/2017: Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen

Fiskus (noch) mit einer Top-Rendite


Zinsen: Fiskus noch mit einer Top-Rendite bei Steuernachzahlungen und -erstattungen

6% Zinsen pro Jahr – Sie wollen wissen, wo es die noch gibt? Bei Ihrem Finanzamt! Nur leider gilt der Zinssatz auch auf Nachforderungen. Das will der Bund der Steuerzahler ändern.

Dem Bund der Steuerzahler (BdSt) sind die hohen Steuerzinsen des Staates ein Dorn im Auge. Angesichts der Niedrigzinsphase sei der seit mehr als 50 Jahren geltende Zinssatz (0,5% pro Monat bzw. 6% pro Jahr) kaum noch zeitgemäß. O-Ton von BdSt-Präsident Reiner Holznagel: „Während die Sparer unter niedrigen Zinsen leiden, bekommt das Finanzamt eine Top-Rendite.“ Der BdSt fordert eine Absenkung auf 3% pro Jahr.

Wer die Gelegenheit und Zeit hat, kann von den hohen Zinsen auch profitieren

Eines darf aber fairerweise nicht verschwiegen werden, sagt Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg: „Die hohen Zinssätze gelten auch umgekehrt.“ Wer also Geld vom Finanzamt zu bekommen hat (und genügend Zeit mitbringt, um trödelnde Finanzämter nicht aufzuscheuchen), dem winkt vom Fiskus ein schönes Rendite-Geschenk.

Allerdings dürfte in den allermeisten Fällen der Staat von den hohen Zinsen profitieren. „Sonst wäre die Regelung wohl schon längst geändert worden“, mutmaßt der Limburger Steuerexperte.

Zielsetzung der in der Abgabenordnung festgesetzten hohen Zinsen ist, dass die Bürger kein Interesse daran haben, die Abgabe ihrer Steuererklärung bei erwarteten hohen Abschlusszahlungen möglichst lange hinauszuzögern (und so einen Liquiditätsvorteil erreichen). Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerentstehungsjahres. Für den Veranlagungszeitraum 2016 wäre das demnach am 1. April 2018. „Wer eine Steuerfestsetzung zu seinen Gunsten allzu lange hinauszögert, muss dem Finanzamt also den verzinsten Betrag zahlen“, warnt Steuerberater Dill.

Foto: art3d/123rf.com


Was können Sie tun?

Prüfen Sie bei zu hohen Zinsforderungen des Finanzamts einen Widerspruch!

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt derzeit auch ein Musterverfahren vor dem Finanzgericht Münster (Az. 10 K 2472/16 E), das sich gegen die Zinshöhe richtet. Von dem Verfahren profitieren auch andere betroffene Steuerzahler, die die hohen Steuerzinsen nicht akzeptieren möchten.

Halten Sie im Zweifel Rücksprache mit uns. Ein Widerspruch kann sich lohnen! Bei einem Erfolg des oben genannten Klageverfahrens erhalten die Einspruchsteller ggf. später die zu viel gezahlten Zinsen zurück. Gerne prüfen wir mit Ihnen gemeinsam, ob wir auf diese Weise Ihr Verfahren zum Ruhen bringen können: kontakt/at/steuerberater-dill.de