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Handwerkerleistungen: Steuerbonus für den Einbruchschutz

NEWSLETTER 7/2016: Handwerkerleistungen rund um das Zuhause

Vater Staat hilft beim Schutz vor Einbrechern


Einbruchschutz: Vater Staat hilft bei der Verbesserung / Handwerkerleistungen rund um das Zuhause;Diese Statistik bereitet Sorgen: Deutschlandweit steigt die Zahl der Einbrüche. Doch es gibt auch eine gute Nachricht: Der nachträgliche Einbau von Einbruchschutz bringt nicht nur mehr Sicherheit. Zudem winkt ein schöner Steuerbonus von Vater Staat.

„Wer rund um sein Zuhause die Leistung eines Handwerkers in Anspruch nimmt, kann dessen Lohnkosten zum Teil von der Einkommensteuer abziehen“, sagt Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg. Das gilt ebenfalls für die Nachrüstung von Sicherheitstechnik. Und es gibt die Steuerermäßigung auch nicht nur für den Lohn des Handwerkers, sondern überdies für dessen Fahrt- sowie Maschinen- bzw. Gerätekosten. 20 Prozent der genannten Kosten können demgemäß bis zu einer Höchstgrenze von 6.000 Euro pro Jahr von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden. „Die Kosten für das Material bzw. die Sicherheitstechnik selbst sind leider nicht steuerbegünstigt“, schränkt Steuerexperte Dill ein.

Ganz wichtig: Das Finanzamt berücksichtigt nur Rechnungen, die unbar – also per Banküberweisung – bezahlt wurden. „In der Rechnung selbst müssen Lohn- und Materialkosten sauber getrennt ausgewiesen werden“, so der Limburger Steuerberater.

Wie sich der Steuerbonus auf die Handwerkerleistungen lohnen kann, verdeutlicht unser Beispiel:

  • Der Eigentümer eines Einfamilienhauses will seine Immobilie nachträglich rundum absichern. Dafür stattet er seine Fenster mit einbruchhemmenden Beschlägen aus. Außerdem lässt er die Eingangs- und Kellertür einbruchsicher machen, eine Alarmanlage einbauen und die Außenbeleuchtung modernisieren.
  • Die Kosten belaufen sich insgesamt auf rund 10.000 Euro. Davon entfallen laut Rechnung 3.000 Euro auf die Handwerkerlöhne sowie deren Fahrt- und Gerätekosten.
  • Der Immobilienbesitzer macht die Handwerker-Kosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend.
  • Das Finanzamt zieht 20% der Kosten von der Einkommenssteuer ab – also immerhin 600 Euro (20% von 3.000 Euro).
  • Übrigens: Handwerkerleistungen können auch von Mietern geltend gemacht werden, wenn sie diese tatsächlich selbst bezahlt haben.

Mehr Informationen zum Thema Einbruchschutz:

www.nicht-bei-mir.de

www.k-einbruch.de

Foto: flashpics/fotolia.de


Was können Sie tun?

Überlegen Sie genau, auf welche Förderung Sie setzen möchten

Nicht nur das Finanzamt unterstützt Sie wie beschrieben beim Einbau von Maßnahmen zum Einbruchschutz. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hält hierfür Fördertöpfe bereit (Programm 159 (Kredit) bzw. Zuschuss-Programm 455). Aber: Beides zusammen nutzen – also Steuerbonus und KfW-Förderung – können Sie nicht. Wir rechnen gerne mit Ihnen gemeinsam durch, welcher Weg für Sie finanziell lukrativer ist:  kontakt/at/steuerberater-dill.de