NEWSLETTER 2/2015: Umsatzsteuerrecht bei Metalllieferungen
Übergangsregelung bei der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft
Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ist eine Spezialregelung im Umsatzsteuerrecht, nach der nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer zu entrichten hat. Der Umgang mit der komplexen Rechtslage ist für Unternehmer aus verfahrenstechnischer Sicht nicht ganz einfach. Zuletzt hatte das noch in der Baubranche für Unruhe gesorgt, die der Gesetzgeber nur mühsam mit Zusatzregelungen wieder beruhigen konnte. Nun aber zeichnet sich in einem anderen wichtigen Wirtschaftszweig, nämlich der metallverarbeitenden Industrie, ähnlicher Ärger ab.
Viele Menschen hierzulande unterstützen gerne gute Zwecke: Allein von Januar bis August 2014 wurden rund 2,7 Milliarden Euro gespendet. Damit liegt das Spendenaufkommen mit einer Steigerung von 4,6 Prozent deutlich über dem Vorjahreszeitraum, ergab eine GfK-Analyse im Auftrag des Deutschen Spendenrats. Insgesamt könnte also im abgelaufenen Jahr ein neuer Rekord beim Spenden-Aufkommen aufgestellt worden sein.
Seit Anfang 2015 gelten schärfere Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung – mit der Folge, dass 2014 zum Rekordjahr bei Selbstanzeigen wurde. Gerade zum Jahresende gab es einen regelrechten Endspurt reuiger Steuersünder, die ihr Schwarzgeld im Ausland dem Fiskus offenlegen wollen. Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den 16 Länderfinanzministerien ergab, dass die Zahl der Selbstanzeigen fast die 40.000er-Grenze erreichte – rund 60% mehr als im Jahr 2013 (24.000 Selbstanzeigen).
Seit dem 1. Januar 2015 liegt der flächendeckende Mindestlohn bei 8,50 Euro pro Stunde. Wesentlich höher liegen für manchen Arbeitgeber die Hürden bei der Umsetzung aller Pflichten des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Das betrifft oft nicht mal so sehr die Höhe des Lohns selbst, sondern eher die bürokratischen Hürden. Vor allem die Aufzeichnungspflicht gemäß § 17 MiLoG erhitzt die Gemüter.