Das gilt es bei der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen zu beachten

NEWSLETTER 1/2016: Bundesfinanzministerium stellt Regeln zur Abrechnung klar

Das gilt es bei der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen zu beachten


Das gilt es bei der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen zu beachtenBei Betriebsveranstaltungen gilt bereits seit 2015 ein Freibetrag von 110 Euro für die Aufwendungen pro teilnehmendem Arbeitnehmer. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben an die Finanzbehörden noch einmal klar gestellt, wie die neuen Regeln zum Freibetrag genau anzuwenden sind. Demnach müssen Arbeitgeber gut rechnen können, um den Steuervorteil nicht zu verspielen.

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Sozialversicherung: Neues Jahr, neue Rechengrößen

NEWSLETTER 1/2016: Beiträge zur Sozialversicherung 2016

Neues Jahr, neue Rechengrößen


Neues Jahr, neue RechengrößenDass die Beiträge zur Sozialversicherung auch 2016 zu Jahresbeginn wieder gestiegen sind, ist keine große Überraschung. Schließlich verlief die Lohnentwicklung hierzulande zuletzt weiter positiv. Ein wenig überraschend kommt aber der überdurchschnittliche Anstieg in den neuen Bundesländern.

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Postfach genügt nicht: Fallstricke bei der Rechnungsstellung

NEWSLETTER 1/2016: Finanzamt verweigerte Unternehmen den Vorsteuerabzug

Postfach genügt nicht: Fallstricke bei der Rechnungsstellung


Das gilt es bei der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen zu beachtenBei der Stellung einer Rechnung kommt es für Unternehmen nicht nur auf die Richtigkeit des Betrags an. Die Rechnung muss auch einige Mindestangaben enthalten. Und wer sie als Leistungsempfänger nicht ganz genau daraufhin prüft, riskiert den Vorsteuerabzug, wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zum Thema Postfach belegt.

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Kein „maßgeblicher Einfluss“ auf die Geschäftsführung nötig

NEWSLETTER 8/2015: Besteuerung von Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Kein „maßgeblicher Einfluss“ auf die Geschäftsführung nötig


Kein „maßgeblicher Einfluss“ auf die Geschäftsführung nötigDie Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (GmbH) können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag nach der tariflichen Einkommensteuer (und unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens) besteuert werden. Das kann je nach Einkommenshöhe gegenüber dem sonst üblichen Abgeltungssteuersatz für Kapitalerträge in Höhe von 25% vorteilhaft sein. Der Bundesfinanzhof (BFH) erleichtert mit einem aktuellen Urteil das Wahlrecht.

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Lohnsteuerfreibeträge können nun für zwei Jahre gültig sein

NEWSLETTER 8/2015: Finanzämter bauen zu Gunsten der Steuerzahler Bürokratie ab

Lohnsteuerfreibeträge können nun für zwei Jahre gültig sein


Lohnsteuerfreibeträge können nun für zwei Jahre gültig seinArbeitnehmer können bei ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das Jahr 2016 stellen. Neuerdings gelten die damit erlangten Freibeträge dann sogar für zwei Jahre. Damit sie allerdings bereits ab Januar 2016 berücksichtigt werden, sollte der Antrag noch in diesem Jahr gestellt werden.

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