NEWSLETTER 4/2015: Behinderungsbedingte Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung
Behindert? So können Sie als Steuerzahler gleich doppelt Hilfe vom Finanzamt erhalten
Aus einer Behinderung erwachsen im Alltag oft auch höhere (finanzielle) Aufwendungen. Solche Aufwendungen können Steuerzahler in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Dabei können sie grundsätzlich zwischen zwei Optionen wählen: die Steuerermäßigung über den Abzug der tatsächlichen behinderungsbedingten Aufwendungen (als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG) oder die Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags (§ 33 b EStG).