DILL-NEWSLETTER 3/2020: Freibeträge, Soli, Kindergeld, Pendlerpauschale & Co.
Viele Erleichterungen für Steuerzahler

Erfreuliche Nachricht für alle Steuerzahler: Im Jahr 2021 wird es einige steuerliche Erleichterungen geben. Es steigen etwa nicht nur der Grund- und Kinderfreibetrag, sondern für viele Steuerzahler fällt auch der Solidaritätszuschlag weg. Das ist aber noch längst nicht alles.

Die Behinderten-Pauschbeträge werden verdoppelt und die steuerlichen Nachweispflichten vereinfacht. Auch sollen Menschen mit einem Grad der Behinderung kleiner 50 einfacher Anspruch auf die Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags erhalten.
Im kommenden Jahr soll es einige steuerliche Verbesserungen geben. Die Änderungen betreffen unter anderem die zielgenaue Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen, die Kurzarbeit und die verbilligte Wohnraumvermietung. Dies geht aus dem von der Bundesregierung beschlossenen Jahressteuergesetz hervor.
Ab 2021 steigt das Kindergeld um 15 Euro pro Kind. Gleichzeitig werden die Kinderfreibeträge erhöht. Das geht aus einem nun vom Bundeskabinett vorgebrachten Gesetz hervor. Es beinhaltet darüber hinaus eine kleine Entlastung für alle Steuerzahler.