DILL-NEWSLETTER 4/2018: Unrechtmäßiger Abzugsbetrag kann rückgängig gemacht werden
Bei der Investition auf der rechtssicheren Seite bleiben
Kleinere und mittlere Unternehmen dürfen einen so genannten Investitionsabzugsbetrag (kurz IAB) in Anspruch nehmen. Das heißt, sie dürfen für in der Zukunft geplante Anschaffungen eines Wirtschaftsguts bestimmte Kosten hierfür gewinnmindernd abziehen. Dabei müssen aber bestimmte Spielregeln beachtet werden. Sonst nämlich droht Ärger mit dem Finanzamt – etwa, wenn die Investition gar nicht vorgenommen wird.