DILL-NEWSLETTER 12/2021: Noch kein Ende der Corona-Pandemie in Sicht
Steuer- und Überbrückungshilfen verlängert

Die Corona-Krise und die damit eingehenden Einschränkungen werden uns wohl oder übel noch eine Weile begleiten. Das sorgt in manchen Unternehmen weiterhin für nicht unbeträchtliche wirtschaftliche Schäden. Entsprechend begrüßenswert ist der Beschluss des Bundesfinanzministeriums, die steuerlichen Hilfsmaßnahmen sowie die Überbrückungshilfen für Unternehmen zu verlängern.


Die gesetzliche Rente allein dürfte in vielen Fällen kaum für einen geruhsamen Lebensabend reichen. Dem trägt unter anderem der Beschluss der Ampel-Koalitionäre zu einer ergänzenden Aktienrente Rechnung. Deren genaue Ausgestaltung ist noch offen – doch bereits zuvor hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) unter Federführung der „alten“ Bundesregierung einige wichtige Neuerungen bei einer anderen wichtigen Form der Zusatzrente auf den Weg gebracht, genauer gesagt zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung.