DILL-NEWSLETTER 4/2019: Elektrofahrrad & Co: Welche Bemessungsgrundlage bei der privaten Nutzung gilt
Neuer Steuervorteil für den Arbeitsweg auf zwei Rädern
Immer öfter überlassen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern ein (elektrisches) Dienstfahrrad oder auch einen E-Scooter für den Arbeitsweg. Und natürlich dürfen die Arbeitnehmer das Gefährt meist privat nutzen. Dabei sind aber einige lohnsteuerlichen Spielregeln zu beachten.