DILL-NEWSLETTER 07/2024: Energetische Sanierung des Eigenheims
Eine Ratenzahlung ist nicht steuerbegünstigt
Eigentümer können die Kosten für eine energetische Sanierung ihrer selbst bewohnten Immobilie unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen (gemäß § 35c EStG). Was aber passiert, wenn für die Leistung eine Ratenzahlung vereinbart wurde? Mit dieser Frage musste sich jetzt das Finanzgericht München beschäftigen.