DILL-NEWSLETTER 05/2025: Privatnutzung von betrieblichem Pkw
Schmutzige Werbung überzeugte Bundesfinanzhof nicht

Wenn ein betrieblicher Pkw privat genutzt werden kann, dann wird er es auch – meint zumindest das Finanzamt. Wie schwer es ist, das Gegenteil zu beweisen, zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs. Eine wichtige Rolle dabei spielt der so genannte Anscheinsbeweis.