DILL-NEWSLETTER 07/2025: Abrechnung der Betriebskosten in Eigentümergemeinschaften
Umsatzsteuer-Ärger bei der Gewerberaumvermietung
Vermieter von Sondereigentum, die zur Umsatzsteuer optiert haben, können in der Nebenkostenabrechnung für gewerbliche Mieter die Bruttobeträge aus der Jahresabrechnung des Verwalters übernehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof klar gestellt.



