DILL-NEWSLETTER 01/2024: Wichtiges Urteil für Erbengemeinschaften
Verkauf geerbter Immobilie kann steuerfrei bleiben
In Erbengemeinschaften stellt sich die Frage, wie ein geerbtes Immobilienvermögen aufgeteilt werden kann. Oft bietet sich ein Verkauf an. Zur steuerlichen Behandlung eines solchen Verkaufs hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt ein erfreuliches Urteil gefällt.
Finanzgericht hat Verfassungsbedenken
Wenn Eigentümer in die Sanierung einer vermieteten Immobilie investieren, stellt sich schnell die Frage nach der Unterscheidung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten. Ersteres kann nämlich sofort bei den Vermietungseinkünften als Werbungskosten abgezogen werden. Letzteres lässt sich nur im Rahmen der (steuerlich ungünstigeren) Absetzungen für Abnutzungen (AfA) berücksichtigen. Das Finanzgericht München hat nun in einem aktuellen Fall einige wesentliche Kriterien für die Unterscheidung genannt.
Photovoltaik-Anlagen sind so beliebt wie nie zuvor, der Ausbau boomt. Ein maßgeblicher Grund dafür dürften die zu Jahresbeginn eingeführten Steuererleichterungen sein. Zugleich sorgt die hohe Nachfrage für weiteren Klärungsbedarf rund um die steuerliche Behandlung, insbesondere zum Nullsteuersatz. Dazu hat das Bundesfinanzministerium erneut Stellung bezogen. Unter anderem geht es um eine großzügige Regelung zur Entnahme einer Altanlage, um vom Nullsteuersatz profitieren zu können.
Das Internet ist auch ein großer Marktplatz. Nahezu Jede/r hat hier schon etwas gekauft – und viele verkaufen von Zeit zu Zeit auch etwas. Wer das selten tut, hat in der Regel keine weiteren steuerlichen Pflichten. Aber ab der Überschreitung bestimmter Grenzen kann das Finanzamt hellhörig werden.