DILL-NEWSLETTER 11/2023: Worauf Arbeitgeber im neuen Jahr rund um die geringfügige Beschäftigung achten müssen
Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro – mit Auswirkungen auf Minijobs
Ab dem 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn laut Beschluss der Bundesregierung auf 12,41 Euro brutto pro Stunde (aktuell 12 Euro). Diese Erhöhung geht auf einen Vorschlag der Mindestlohnkommission zurück. Die geplante Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Minijobs, erklärt die Minijob-Zentrale. Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob orientiert sich nämlich am Mindestlohn.
Viele Unternehmen arbeiten schon mit elektronischen Rechnungen – bald werden sie zur Pflicht. Dies gilt zumindest für inländische Umsätze im B2B-Bereich, also für die Rechnungsstellung zwischen Unternehmen. Das Bundesfinanzministerium hat bereits vor Abschluss des dazugehörigen Gesetzgebungsverfahrens einige Hinweise zur eRechnung gegeben.
Wenn Arbeitnehmer auf Dienstreise gehen, fallen dabei natürlich bestimmte Kosten an. Die Frage ist dann: Welche Aufwendungen darf der Arbeitgeber steuerfrei erstatten?
Zur Abfederung der stark gestiegenen Energiekosten gab es im Jahr 2022 die steuerpflichtige (aber sozialversicherungsfreie) Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro. Ausbezahlt wurde diese an Arbeitnehmer in der Regel durch deren Arbeitgeber zum Stichtag 1. September 2022. Wer sie damals nicht erhalten hat, muss nicht zwangsläufig leer ausgehen.
Das Erbe einer vom Erblasser selbstbewohnten Immobilie bleibt unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei. Nun kommt es aber abgesehen von klar einzuordnenden Sachverhalten im Alltag schon gelegentlich zu kuriosen Sonderfällen. Um einen solchen ging es in einem Streit vor dem Niedersächsischen Finanzgericht.