DILL-NEWSLETTER 12/2023: Umstrittene Reform der Grundsteuer
Finanzgericht hat Verfassungsbedenken
Die Reform der Grundsteuer kostet private Eigentümer nicht nur viele Nerven, sie ist und bleibt auch politisch wie juristisch höchst umstritten. Dies gilt insbesondere für das so genannte Bundesmodell. Nun hat das erste Finanzgericht die Zweifel an dessen Verfassungsmäßigkeit bestätigt – mit möglicherweise weitreichenden Folgen.
Wenn Eigentümer in die Sanierung einer vermieteten Immobilie investieren, stellt sich schnell die Frage nach der Unterscheidung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten. Ersteres kann nämlich sofort bei den Vermietungseinkünften als Werbungskosten abgezogen werden. Letzteres lässt sich nur im Rahmen der (steuerlich ungünstigeren) Absetzungen für Abnutzungen (AfA) berücksichtigen. Das Finanzgericht München hat nun in einem aktuellen Fall einige wesentliche Kriterien für die Unterscheidung genannt.
Photovoltaik-Anlagen sind so beliebt wie nie zuvor, der Ausbau boomt. Ein maßgeblicher Grund dafür dürften die zu Jahresbeginn eingeführten Steuererleichterungen sein. Zugleich sorgt die hohe Nachfrage für weiteren Klärungsbedarf rund um die steuerliche Behandlung, insbesondere zum Nullsteuersatz. Dazu hat das Bundesfinanzministerium erneut Stellung bezogen. Unter anderem geht es um eine großzügige Regelung zur Entnahme einer Altanlage, um vom Nullsteuersatz profitieren zu können.
Das Internet ist auch ein großer Marktplatz. Nahezu Jede/r hat hier schon etwas gekauft – und viele verkaufen von Zeit zu Zeit auch etwas. Wer das selten tut, hat in der Regel keine weiteren steuerlichen Pflichten. Aber ab der Überschreitung bestimmter Grenzen kann das Finanzamt hellhörig werden.
Das Finanzamt kann gegen säumige Steuerzahler einen Säumniszuschlag geltend machen. Er beträgt 1% des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags – und zwar für jeden angefangenen Monat der Säumnis. Die Erhebung des Säumniszuschlages liegt im Ermessen des Finanzamts, übrigens ebenso wie dessen kompletter oder teilweiser Erlass. Das verdeutlicht ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg. Eine Etage höher, beim Bundesfinanzhof, ist man sich aktuell aber unsicher, ob die Höhe des Zuschlags überhaupt noch statthaft ist.