Streit um die Fünftelregelung

DILL-NEWSLETTER 04/2026: Streit um die Fünftelregelung

Urlaubsabgeltung mit Steuerermäßigung?

Fünftelregelung bei der Urlaubsabgeltung

Arbeitslohn aus mehreren Jahren kann steuerlich begünstigt sein. Doch gilt das auch für Urlaubsabgeltungen? Darin sind sich die Finanzgerichte bislang nicht einig. Das letzte Wort wird nun bald der Bundesfinanzhof haben. Bis zur finalen Entscheidung sollten betroffene Fälle offengehalten werden.

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Rückstellungen bei Vorruhestand

DILL-NEWSLETTER 04/2026: Bundesfinanzhof stärkt Position von Unternehmen

Rückstellungen bei Vorruhestand

Vorruhestand

Vorruhestandsmodelle können bilanziell früher wirken als bislang angenommen. Rückstellungen hierfür sind laut Bundesfinanzhof auch ohne konkrete Freistellungsvereinbarung möglich – und zwar deutlich früher als bislang von der Finanzverwaltung vertreten.

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Keine Lohnsteuer auf Abschiedsempfang

DILL-NEWSLETTER 04/2026: Aufwendungen für eine betriebliche Veranstaltung

Keine Lohnsteuer auf Abschiedsempfang

Keine Lohnsteuer auf Abschiedsempfang

Rund um betriebliche Veranstaltungen droht oft Ärger mit dem Finanzamt. Es prüft dann, ob es sich bei den Aufwendungen des Arbeitgebers um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt. Hier schafft nun ein Urteil des Bundesfinanzhofs Rechtssicherheit – und erweitert zugleich die Spielräume.

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Gelegenheit macht Steuereintreiber

DILL-NEWSLETTER 03/2026: Teures Ostergeschenk sorgt für Ärger mit Finanzamt

Gelegenheit macht Steuereintreiber

Geldgeschenke zu besonderen Anlässen sind im Familienkreis weit verbreitet – und in vielen Fällen auch steuerfrei. Doch Vorsicht: Nicht jede Zuwendung fällt unter die Steuerbefreiung für so genannte „übliche Gelegenheitsgeschenke“. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz zu besonders hohen Geldgeschenken an Ostern zeigt, wo die Grenzen verlaufen.

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Immobilienbesteuerung: Neue Bagatellgrenzen greifen

DILL-NEWSLETTER 03/2026: Immobilienbesteuerung: Neue Bagatellgrenzen greifen

Mehr Spielraum bei Arbeitszimmern im Eigenheim

Selbstständige oder Freiberufler, die viel zuhause arbeiten, profitieren von neuen steuerlichen Regeln. Kleinere betrieblich genutzte Flächen im Eigenheim müssen künftig oft nicht mehr dem Betriebsvermögen zugeordnet werden. Das reduziert Steuerrisiken – erfordert aber eine bewusste Entscheidung mit Blick auf die Zukunft.

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