DILL-NEWSLETTER 08/2026: Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums
E-Kasse bei mehr als 100.000 Euro Umsatz
Offene Ladenkassen sollen bald der Vergangenheit angehören. Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts vorgelegt. Kern des Vorhabens ist eine verpflichtende elektronische Kassenführung für Unternehmen und Selbstständige mit einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro ab 2028.
Mit der geplanten Frühstartrente soll die private Altersvorsorge künftig bereits im Kindesalter beginnen. „Vater Staat“ will für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlen. Ziel ist es, frühzeitig Vermögen aufzubauen und zugleich Kinder und Eltern an den Kapitalmarkt und die langfristige Altersvorsorge heranzuführen.
Für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständige und Unternehmen zeichnen sich zahlreiche steuerliche Änderungen im kommenden Jahr ab. Gleich mehrere Vorhaben des Bundesfinanzministeriums befinden sich derzeit in unterschiedlichen Stadien. Allerdings: Noch ist nichts endgültig beschlossen.
Abfindungen und andere außerordentliche Einkünfte bleiben zwar steuerlich begünstigt. Seit 2025 erhalten Arbeitnehmer den Steuervorteil der Fünftelregelung jedoch nicht mehr unmittelbar mit der Auszahlung, sondern erst nach der Einkommensteuerveranlagung.
Mit seiner Zustimmung hat der Bundesrat den Weg freigemacht für die neue Außenprüfungsordnung (ApO). Sie ersetzt die bisherige Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) und modernisiert die Verwaltungsvorschriften grundlegend. Ziel ist es, steuerliche Außenprüfungen effizienter, digitaler und stärker risikoorientiert durchzuführen.