DILL-NEWSLETTER 01/2026: Behörden gewähren Unternehmen eine Fristverlängerung für die Offenlegung
Schonfrist für den Jahresabschluss 2024

Für viele ist die Corona-Pandemie längst Vergangenheit – in Steuerkanzleien sind ihre Nachwirkungen dagegen weiterhin deutlich spürbar. Aufgrund der nach wie vor hohen Arbeitsbelastung gewährt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nun noch ein letztes Mal eine Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen.



