DILL-NEWSLETTER 03/2026: Teures Ostergeschenk sorgt für Ärger mit Finanzamt
Gelegenheit macht Steuereintreiber

Geldgeschenke zu besonderen Anlässen sind im Familienkreis weit verbreitet – und in vielen Fällen auch steuerfrei. Doch Vorsicht: Nicht jede Zuwendung fällt unter die Steuerbefreiung für so genannte „übliche Gelegenheitsgeschenke“. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz zu besonders hohen Geldgeschenken an Ostern zeigt, wo die Grenzen verlaufen.



