DILL-NEWSLETTER 02/2026: Abschreibung über die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes
Einfaches Gutachten genügt als Nachweis

Vermietete Immobilien lassen sich steuerlich abschreiben. Weist der Eigentümer eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nach, erhöht sich die Gebäude-AfA. Bislang stellte das Bundesfinanzministerium jedoch strenge Anforderungen an diesen Nachweis, inzwischen hat es seine restriktive Haltung aufgegeben.



