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Depot statt Riester

DILL-NEWSLETTER 05/2026: Depot statt Riester

Reform der Altersvorsorge beschlossen

Altersvorsorge ist wichtigKernstück des vom Bundestag verabschiedeten Altersvorsorgereformgesetzes ist ein neues Altersvorsorgedepot für Aktien, Fonds und ETFs. Zugleich sollen höhere Zulagen, ein staatliches Standardangebot und die Einbeziehung von Selbstständigen mehr Menschen zum Vorsorgesparen motivieren.

Der Bundestag hat die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen, der Bundesrat stimmte bereits zu. Mit dem so genannten Altersvorsorgereformgesetz soll das bisherige Riester-System grundlegend modernisiert und langfristig ersetzt werden. „Ziel der Bundesregierung ist es, die private Altersvorsorge einfacher, renditestärker und attraktiver zu gestalten“, sagt Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg.

Höhere Renditechancen durch Verzicht auf Kapitalgarantie

Kernstück der Reform ist das neue Altersvorsorgedepot. Bürgerinnen und Bürger sollen ab 2027 steuerlich gefördert in Aktien, Fonds und Exchange Traded Funds (ETFs) investieren können. „Anders als bei vielen bisherigen Riester-Produkten ist dabei auch ein Depot ohne Kapitalgarantie förderfähig“, erklärt Steuerexperte Dill. Die Bundesregierung verspricht sich hiervon höhere Renditechancen in der Ansparphase und damit bessere Möglichkeiten zum langfristigen Vermögensaufbau.

Neben privaten Anbietern soll es künftig außerdem ein staatlich organisiertes Standarddepot geben. Die Bundesregierung wird ermächtigt, ein entsprechendes Angebot durch Rechtsverordnung einzuführen. Dieses soll allen Förderberechtigten offenstehen und insbesondere durch niedrige Kosten überzeugen. Die maximal zulässigen Effektivkosten für dieses Standarddepot sind auf ein Prozent begrenzt.

Maximale Grundzulage steigt auf 540 Euro pro Jahr

Statt einer festen Zulage pro eingezahltem Euro gilt künftig ein prozentuales Fördersystem. Für Beiträge bis 360 Euro jährlich beträgt die Zulage 50 Prozent. Darüber hinaus gehende Beiträge bis 1.800 Euro werden noch mit 25 Prozent gefördert. Dadurch steigt die maximale Grundzulage auf 540 Euro pro Jahr.

Vor allem Familien mit Kindern können vom Ausbau der staatlichen Förderung profitieren“, so Steuerberater Dill. Für Sparer mit Kindern beträgt die Förderung künftig bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro jährlich sogar 100 Prozent. Damit will der Gesetzgeber insbesondere Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen stärker unterstützen und zusätzliche Sparanreize schaffen.

Selbstständige sind künftig förderberechtigt

Neu ist außerdem die Einbeziehung bislang ausgeschlossener Selbstständiger. „Künftig sollen auch selbstständig Erwerbstätige ohne Pflichtversicherung förderberechtigt sein“, freut sich der Limburger Steuerfachmann. Er teilt die Auffassung der Bundesregierung: Gerade Selbstständige benötigen stärkere Anreize für den Aufbau einer ergänzenden privaten Altersvorsorge, da ihnen häufig keine betriebliche Altersversorgung offensteht. Ebenso werden Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus künftig in den Kreis der Förderberechtigten aufgenommen.

Die Bundesregierung verfolgt mit der Reform das Ziel, ein kostengünstiges, transparentes und leicht verständliches Vorsorgesystem zu schaffen. Gleichzeitig soll die private Altersvorsorge stärker an den Kapitalmarkt herangeführt werden. Ob das neue Modell die Erwartungen erfüllt und tatsächlich mehr Menschen zum langfristigen Sparen motiviert, wird sich allerdings erst in den kommenden Jahren zeigen.

Reform der Altersvorsorge: Wichtige Fragen im Überblick

Das Bundesfinanzministerium hat einen umfangreichen Katalog mit Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge veröffentlicht. Hierbei geht es unter anderem darum, was die geplante Reform für die Bürger bedeutet, wie genau die neue Förderung funktionieren und welche Vorsorgeprodukte es geben soll. Die FAQ finden Sie hier.

Antworten gibt es auf u.a. diese Fragen:

  • Wann gehen die neuen Altersvorsorgeprodukte an den Start?

  • Wo kann ich einen Altersvorsorgevertrag abschließen?

  • Was ist ein Altersvorsorge- bzw. ein Standarddepot?

  • Wie genau funktioniert die neue steuerliche Förderung?

  • Wie werden die Kapitalerträge der Altersvorsorgeprodukte besteuert?

  • Wie ist die Auszahlungsphase im neuen System?

  • Was wird im Alter besteuert?

  • Werden bei der Auszahlung im Alter neben Steuern auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig?

  • Kann ich das Vermögen aus meinem Altersvorsorgevertrag vererben?

Was können Sie tun?

Prüfen Sie einen Wechsel in die neue private Altersversorge!

Die neuen Produkte können von den Anbietern von Altersvorsorgeverträgen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Alte Riesterverträge genießen weiterhin und unbefristet Bestandsschutz. Der Wechsel zu einem neuen Produkt ist aber möglich. Das lohnt sich aus steuerlicher Sicht besonders, wenn Sie einen langen Anlagehorizont haben. Bei allen steuerlichen Fragen rund um die private Altersvorsorge helfen wir Ihnen gerne: kontakt/at/steuerberater-dill.de

Foto: HaDeVau / AdobeStock