Finanzielle Entlastungen für alle Bürger
DILL-NEWSLETTER 03/2022: Wegen drastischer Preissteigerungen nicht nur bei der Energie
Finanzielle Entlastungen für alle Bürger
Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten enorm verschärft. Die stark gestiegenen Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind für viele Bürgerinnen und Bürger eine große Belastung. Hier will die Bundesregierung zum einem mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 und zum anderen mit einem umfassenden Maßnahmenpaket entgegenwirken. Der Steuerzahlerbund ist erfreut, der Wirtschaft dagegen gehen die Maßnahmen nicht weit genug.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen. „Der Gesetzentwurf enthält mehrere Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung von Arbeitnehmern“, sagt Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg. Angesichts der drastischen Preiserhöhungen zählen dazu insbesondere zielgerichtete Maßnahmen in den Bereichen Energie und Mobilität.
Allgemeine und gezielte Entlastungen
Eher allgemeiner Natur ist die Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Denn diese beiden Beträge schlagen unmittelbar auf die Höhe der Lohnsteuer durch. „Zudem reduzieren Pauschalen den administrativen Aufwand für Steuerpflichtige und Verwaltung“, weiß der Steuerfachmann.
Eine konkrete Reaktion auf die gestiegene Spritpreise ist dagegen die Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer. Das soll pauschalierend die aus der CO2-Bepreisung resultierenden höheren Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zumindest teilweise ausgleichen. Diese Hilfe für Fernpendler gilt für die Jahre 2022 bis 2026 – übrigens unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende steuerliche Entlastungsmaßnahmen vor:
- Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.200 Euro
Arbeitnehmer werden unmittelbar und zeitnah steuerlich entlastet. Dabei helfen soll die Anhebung der Werbungskostenpauschale. „Das Finanzamt erkennt Werbungskosten bei der Einkommensteuer ohne Sammlung von Belegen künftig in Höhe von 1.200 Euro pauschal an“, erklärt Steuerberater Dill. Diese Vereinfachung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022. - Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 auf 10.347 Euro
Die weitere Anhebung des Grundfreibetrags dient dem teilweisen Ausgleich der kalten Progression entsprechend der tatsächlichen Inflationsrate 2021 bzw. der geschätzten Inflationsrate 2022. „Das entlastet prinzipiell alle Einkommensteuerpflichtigen, wobei die relative Entlastung für die Bezieher niedriger Einkommen höher ist“, erläutert der Limburger Steuerexperte. - Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent für Fernpendler
Für Pendler wird die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer bereits auf das Jahr 2022 vorgezogen. Derzeit beträgt die Pauschale bis zum 20. Kilometer 30 Cent, ab dem 21. Kilometer 35 Cent. „Die höhere Entfernungspauschale wirkt sich aber wegen des ebenfalls erhöhten Arbeitnehmer-Pauschbetrags nur insoweit aus, als der Erhöhungsbetrag den Betrag von 200 Euro überschreitet“, schränkt Dill ein. Gleichfalls wirkt die Anhebung über die Mobilitätsprämie als Entlastung für Geringverdienende.
Einmalzuschuss für alle Arbeitnehmer
Neben dem Steuerentlastungsgesetz hat der Koalitionsausschuss nur wenige Tage später ein umfassendes Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten beschlossen. Demnach sollen alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) eine Energiepreispauschale bekommen. Diese beträgt 300 Euro und wird als Zuschuss einmalig zum Gehalt ausgezahlt. „Ein solcher Zuschuss ist aber einkommensteuerpflichtig“, mahnt Steuerberater Dill. Da die Auszahlung direkt über die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers erfolgt, wird die Besteuerung in der Regel direkt berücksichtigt. Der bisher in 2022 vorgenommene Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber grundsätzlich zu korrigieren, wenn ihm dies – was üblicherweise der Fall sein sollte – wirtschaftlich zumutbar ist. „Stand jetzt würde das allerdings auch bedeuten, dass alle Arbeitnehmer, die diesen Zuschuss erhalten, zwangsläufig eine Steuererklärung abgegeben müssen“, gibt Steuerberater Dill zu bedenken.
Und was ist mit Selbstständigen? „Sie erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung“, ergänzt Dill.
Härten für Familien abfedern
Zur Abfederung besonderer Härten für Familien will die Bundesregierung außerdem schnellstmöglich für jedes Kind ergänzend zum Kindergeld einen Einmalbonus in Höhe von 100 Euro über die Familienkassen auszahlen. „Wer stattdessen den Kinderfreibetrag nutzt, kann sich diesen Bonus darauf anrechnen lassen“, stellt der Limburger Steuerexperte klar.
Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für 3 Monate und günstiger ÖPNV
Da in den vergangenen Monaten die Kraftstoffpreise stark stiegen, wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt. Diese Maßnahme ist befristet auf drei Monate. Gleichzeitig sei der ÖPNV gerade in der aktuellen Situation für viele Bürger eine notwendige, leistungsfähige und kostengünstige Alternative zum eigenen Pkw und noch dazu das umweltfreundlichste Verkehrsmittel neben dem Fahrrad, so die Bundesregierung. Deshalb führt sie für 90 Tage ein Ticket für neun Euro pro Monat („9 für 90“) ein.
Darüber hinaus erhöht die Regierung angesichts der aktuellen Energiepreise bzw. der anhaltenden Preisdynamik die bereits beschlossene Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger von Sozialleistungen um weitere 100 Euro pro Person. Perspektivisch heißt es in der Stellungnahme zum Maßnahmenpaket, dass zum 1. Januar 2023 die Regelbedarfe die hohen Preissteigerungen abbilden und damit angemessen erhöht werden.
Reaktionen aus Verbänden und der Wirtschaft
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt das Energie-Entlastungspaket als wirksame Ad-hoc-Maßnahme. „Diese Maßnahmen können fürs Erste wirken, weil die hohen Energiepreise temporär abgefedert werden können“, erklärte BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Mittel- und langfristig muss die Politik allerdings eine Struktur-Reform angehen, um alle Menschen systematisch und dauerhaft zu entlasten.“ Damit nicht Millionen von Arbeitnehmern in eine Pflichtveranlagung rutschen, regte der BdSt zudem an, dass die 300 Euro Energiepreis-Pauschale steuerfrei bleiben.
Dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) geht das Paket dagegen nicht weit genug. Der Verbandsvorsitzende Markus Jerger erklärte: „Das Entlastungspaket der Regierungskoalition weist zwar in die richtige Richtung, ist aber allenfalls ein kleiner Schritt – um nicht gar von einer Enttäuschung zu sprechen. Mit Ausnahme der dreimonatigen Energiesteuersenkung auf Benzin und Diesel gibt es im Grunde keine Maßnahme zur Entlastung des Mittelstands. Die berechtigten Forderungen der Wirtschaft nach spürbaren Entlastungen bei den Energiekosten sind Opfer des kleinsten gemeinsamen Nenners von SPD, Grünen und FDP geworden. Es klafft daher eine große Lücke zwischen dem, was ökonomisch geboten ist, und dem, was politisch vereinbart wurde.“
ZDH fordert Hilfen für besonders betroffene energieintensive Betriebe
Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ist mit dem Energiekosten-Entlastungspaket nicht zufrieden. ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer sagte: „Das von der Bundesregierung vorgesehene Entlastungspaket bei den Energiekosten bringt unseren Handwerksbetrieben nicht die Entlastung, die in der aktuellen Lage notwendig ist, damit sie diesen Energiepreisschock verkraften können. Um die Lasten aus dieser Preisexplosion abzufedern und Härten auszugleichen, reicht die temporäre Entlastung bei Spritkosten nicht aus. Zusätzlich sollten auch die Verbrauchssteuern bei Strom und Gas auf die europäisch zulässigen Mindestsätze gesenkt und die CO2-Abgabe befristet ausgesetzt werden.“ Darüber hinaus forderte er Erleichterungen bei öffentlichen Aufträgen (etwa über so genannte Preisgleitklauseln) sowie zielgenaue direkte Hilfen für besonders betroffene energieintensive Betriebe, um einer Insolvenzwelle vorzubeugen.
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