Lindenstraße 3, 65553 Limburg
     Dietkirchen, Deutschland
Tel +49 6431 973131 0
Fax +49 6431 973131 21
info/at/dillsteuer.de

Betriebsrente soll gestärkt werden

DILL-NEWSLETTER 3/2017: Mehr Möglichkeiten bei der Altersvorsorge

Die Rente vom Betrieb soll attraktiver werden


Die Betriebsrente zur Altersvorsorge soll attraktiver werden

Höhere Riester-Grundzulage und Steueranreize – das sind zwei von mehreren Verbesserungen, welche die Bundesregierung bei der Betriebsrente plant. Vor allem aber soll diese Art der Altersvorsorge für kleine und mittlere Unternehmen interessanter werden.

Immerhin 30 Prozent der heutigen Ruheständler beziehen neben ihrer gesetzlichen Rente zusätzlich eine von ihrem ehemaligen Betrieb. Unter den aktuell Beschäftigten sorgen sogar 57 Prozent betrieblich vor. Aber: „Gerade in kleineren und mittleren Unternehmen oder auch bei Beschäftigten mit niedrigen Einkommen ist diese Form der Altersvorsorge bislang noch nicht so sehr verbreitet“, so Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg an der Lahn. Denn der Aufwand für Aufbau und Angebot einer Betriebsrente war bislang recht hoch, was viele Unternehmer und Angestellte eher abschreckte. „Das kann sich nun bald ändern“, weiß der Limburger Steuerexperte.

Denn aktuell plant die Bundesregierung ein „Betriebsrentenstärkungsgesetz“. Dank ihm soll der Weg zur Betriebsrente leichter werden. Als Kern bezeichnete Arbeitsministerin Andrea Nahles das dabei vorgesehene Sozialpartnermodell.

Öffnung auch für nichttarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte

Gewerkschaften und Arbeitgeber sollen demnach künftig die Möglichkeit haben, Betriebsrenten ohne Haftung von Arbeitgebern vereinbaren zu können. Die Arbeitgeber sollen sich im Gegenzug an der Absicherung der Zielrente mit Sicherungsbeiträgen beteiligen. Das Ganze geschieht grundsätzlich innerhalb von Tarifverträgen. Aber auch nichttarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte können künftig vereinbaren, dass die einschlägigen Tarifverträge für sie gelten sollen. Die Sozialpartner können so viel einfacher neue Betriebsrentensysteme für ganze Branchen aufbauen.

Direkter Steuerzuschuss von 30 Prozent

„Gerade für Geringverdiener ist wichtig, dass sich ihre Arbeitgeber an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen“, betont Steuerberater Dill. „Nur so kann ein angemessener Versorgungsanspruch aufgebaut werden.“ Arbeitgeber erhalten deshalb einen direkten Steuerzuschuss von 30 Prozent, wenn sie Beschäftigten mit weniger als 2.000 Euro brutto eine Betriebsrente gewähren. Für die müssen sie dann die Beiträge zahlen – zwischen 240 Euro bis 480 Euro jährlich.

Daneben wird der Rahmen für steuerfreie Zahlungen in Versorgungseinrichtungen auf bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung angehoben. Diese Grenze liegt im Jahr 2017 bei 6.096 Euro. Das heißt, es geht hier (je nach Verdienst) immerhin um steuerfreie Beträge bis zu einer Höhe von fast 490 Euro pro Monat.

Mehr Riester-Grundzulage

Auch die Grundzulage bei der Riester-Rente wird von derzeit 154 Euro auf 165 Euro erhöht. „Das kommt vor allem den Riester-Sparern mit geringen Einkommen zugute“, so der Limburger Steuerexperte.

Neue Anreize auch im Sozialrecht

Mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz möchte die Bundesregierung vor allem ein Signal aussenden: Freiwillige Altersvorsorge lohnt sich in jedem Fall. Deshalb werden auch im Sozialrecht neue Anreize geschaffen: Zusatzrenten bleiben künftig bis 202 Euro anrechnungsfrei. Das gilt für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt in der Kriegsopferfürsorge.

Foto: marcus_hofmann/fotolia.de


Was können Sie tun?

Klären Sie mit uns die Voraussetzungen für die Einführung einer Betriebsrente ab

Eine Betriebsrente kann sich nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes auch für kleinere und mittlere Unternehmen lohnen. Schließlich bietet sie handfeste Vorteile sowohl für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber. Gerne klären wir mit Ihnen, ob und wie sich die Einführung einer Betriebsrente in Ihrem Unternehmen lohnen kann: kontakt/at/steuerberater-dill.de