Das sind die Rechengrößen zur Sozialversicherung 2017
NEWSLETTER 9/2016: Im Osten stiegen die Löhne deutlich stärker als im Westen
Das sind die Rechengrößen zur Sozialversicherung 2017
Alle Jahre wieder werden die Rechengrößen zur Sozialversicherung an die aktuelle Entwicklung der Löhne angepasst. Entsprechend steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung. Hier die neuen Zahlen für West- und Ostdeutschland.
„Die gute Konjunkturlage hierzulande spiegelt sich erneut in der Lohnentwicklung wider“, sagt Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg. Die Bruttolöhne stiegen 2015 im gesamten Bundesgebiet um 2,65% (2014: 2,66%). Wie schon im Jahr zuvor, durften sich Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern durchschnittlich über ein größeres Plus in der Lohntüte freuen als ihre Kollegen im Westen (+3,91% gegenüber +2,46%). Zum Vergleich: 2014 stiegen die Löhne im Osten um 3,39%, im Westen um 2,54%. Allerdings: „Arbeitnehmer im Osten verdienen im Schnitt insgesamt nach wie vor deutlich weniger als die im Westen“, so der Limburger Steuerexperte.
Turnusmäßige Anpassung an die Einkommensentwicklung
Entscheidenden Einfluss hat diese insgesamt positive Entwicklung auf die Sozialversicherungsgrößen für das kommende Jahr 2017. „Denn ihnen liegt die Einkommensentwicklung 2015 zu Grunde“, erläutert Wolfgang Dill. Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2017 hat die Bundesregierung die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung entsprechend der Einkommensentwicklung nun turnusgemäß angepasst. „Die Werte wurden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer, unveränderter gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt“, erklärt der Steuerberater.
Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat, erhöht sich im Westen auf 2.975 Euro/Monat (2016: 2.905 Euro/Monat). In den neuen Bundesländern steigt sie auf 2.660 Euro/Monat (2016: 2.520 Euro/Monat) (s. auch Tabelle unten).
Das gilt beim Thema private Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt in den alten Bundesländern auf 6.350 Euro/Monat (2016: 6.200 Euro/Monat) und im Osten auf 5.700 Euro/Monat (2016: 5.400 Euro/Monat). Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 57.600 Euro (2016: 56.250 Euro). Das heißt: „Will ein Arbeitnehmer von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, muss sein Jahresarbeitsentgelt 2017 voraussichtlich die Versicherungspflichtgrenze von 57.600 Euro übersteigen“, erklärt Steuerberater Dill.
Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2017 in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 52.200 Euro jährlich (2016: 50.850 Euro) bzw. 4.350 Euro monatlich (2016: 4.237,50 Euro/Monat).
Rechengrößen der Sozialversicherung 2017 | West | Ost | ||
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales | Monat | Jahr | Monat | Jahr |
Beitragsbemessungsgrenze: allgemeine Rentenversicherung |
6.350 € | 76.200 € | 5.700 € | 68.400 € |
Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche Rentenversicherung |
7.850 € | 94.200 € | 7.000 € | 84.000 € |
Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung |
6.350 € | 76.200 € | 5.700 € | 68.400 € |
Versicherungspflichtgrenze: Kranken- und Pflegeversicherung |
4.800 € | 57.600 € | 4.800 € | 57.600 € |
Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- und Pflegeversicherung |
4.350 € | 52.200 € | 4.350 € | 52.200 € |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 2.975 €* | 35.700 €* | 2.660 € | 31.920 € |
*In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich. | ||||
Vorläufiges Durchschnittsentgelt pro Jahr in der Rentenversicherung | 37.103 € |
Rechengrößen der Sozialversicherung: Wichtige Begriffe kurz erklärt(Quelle: bundesregierung.de)
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