Briefkastenfirmen: Steueroasen sollen trockengelegt werden
DILL-NEWSLETTER 3/2017: Bundesregierung sagt Briefkastenfirmen den Kampf an
Steueroasen sollen trockengelegt werden
Mit Steuerbetrug über Briefkastenfirmen soll es bald vorbei sein. Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz zur Bekämpfung dieser Form der Steuerumgehung. Damit zieht sie Konsequenzen aus den Enthüllungen rund um die „Panama-Papers“.
Erinnern Sie sich noch? Ziemlich genau vor einem Jahr sorgten die „Panama-Papers“ weltweit für Empörung. Im Mittelpunkt standen dabei vertrauliche Unterlagen eines Offshore-Dienstleisters aus Panama. Diese belegten zwar einerseits einige (halb-)legale Strategien zur Steuervermeidung, andererseits aber vor allem eine ganze Reihe eindeutig illegaler Steuer- und Geldwäsche-Tricks. Auch zahlreiche Prominente gerieten in der Folgezeit ins Visier der internationalen Steuerfahndung.
„Besonders im Fokus standen dabei so genannte Briefkastenfirmen“, blickt Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg zurück. Der Steuerexperte fasst kurz zusammen, was hinter diesem Prinzip steckt: „Ein Unternehmen wird formal in einem Land mit besonders niedrigen Steuern gegründet. Dazu reicht oft schon die Eintragung ins Firmenregister. Tatsächlich aber unterhält das Unternehmen in diesem Land gar keinen Geschäftsbetrieb, sondern nur eine Firmenadresse – oftmals zu Hunderten in einem einzigen Büro.“
Meist werden solche „Firmen“ von kriminellen Organisationen zur Geldwäsche genutzt. Aber auch Privatpersonen wollen über eine solche Konstruktion Steuern am Staat vorbei schleusen. „Das Ganze wurde in der Regel rechtlich derart stark verschachtelt, dass der wahre Inhaber im Verborgenen blieb“, erklärt Dill. Soweit die Theorie der kriminellen Strippenzieher – in der Praxis wurden dank der Panama-Papers viele Steuerhinterzieher medienwirksam ins Licht der Öffentlichkeit gezogen.
Mit der Verschleierungstaktik soll Schluss sein
Und auch die Bundesregierung will nun Konsequenzen ziehen. Sie plant ein „Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung“. „Das würde die Möglichkeiten inländischer Steuerpflichtiger zur Steuerumgehung über Briefkastenfirmen in Steueroasen deutlich erschweren – und diese über kurz oder lang trocken legen“, kommentiert Steuerexperte Dill den Entwurf.
Konkret geplant ist unter anderem
- die Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen zu erweitern
- neue Anzeigepflichten der Banken einzuführen
- die Ermittlungsbefugnisse der Finanzverwaltung weiter zu fassen und
- Verjährungsfristen zu verlängern.
Außerdem sollen Banken und andere Finanzinstitute unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet werden, den Finanzbehörden zu melden, wenn sie Geschäftsbeziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften herstellen oder vermitteln. Verletzt die Bank diese Mitwirkungspflicht vorsätzlich oder leichtfertig, haftet sie für die dadurch verursachten Steuerausfälle. Außerdem droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro.
Steuerliches Bankgeheimnis wird gelüftet
Auch das so genannte steuerliche Bankgeheimnis könnte bald der Vergangenheit angehören. Durch die Aufhebung will der Gesetzgeber deutlich machen, dass Kreditinstitute bei der Mitwirkung zur Aufklärung des steuerlichen Sachverhalts gegenüber den Finanzbehörden dieselben Rechte und Pflichten haben wie andere auskunftspflichtige Personen. Kreditinstitute können sich dann nicht mehr auf eine Verschwiegenheitspflicht berufen. Das Finanzamt kann daher künftig einfach die Bank um Auskunft bitten – und diese muss sie erteilen.
Von dem erhöhten Entdeckungsrisiko erhofft sich die Regierung eine präventive Wirkung gegen Steuerhinterziehung über Briefkastenfirmen. Ganz wichtig dabei: „Ein vom Gesetz anerkannter Steuerberater unterliegt nach wie vor einer strengen Verschwiegenheitspflicht“, stellt Wolfgang Dill klar.
Foto: Michael Urmann/fotolia.de
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