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Internationales Vorgehen gegen Steuerhinterziehung

NEWSLETTER 2/2016: Bundesrepublik vereinbart Austausch von Informationen über Finanzkonten

Schäuble zieht die Schlinge um Steuersünder immer enger


Die Bundesregierung will verstärkt gegen grenzüberschreitenden Steuerbetrug vorgehen. Dazu hat sie nun zwei neue Gesetze beschlossen, auf deren Grundlage ein automatischer Austausch von Konto-Informationen mit mehr als 50 Staaten weltweit möglich sein wird. Damit soll es den heimischen Finanzbehörden deutlich erleichtert werden, Steuerhinterziehern auf die Schliche zu kommen.

Zum automatischen Austausch von Konto-Informationen haben sich mehr als 50 Staaten bereits im Oktober 2014 auf einer internationalen Steuerkonferenz verpflichtet. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble war einer der maßgeblichen Initiatoren dieser Vereinbarung. Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf gießt die Bundesregierung diese Verpflichtung in nationales Recht. Sie schafft damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einhaltung der erforderlichen Sorgfalts- und Meldepflichten. Voraussetzung für den grenzüberschreitenden Austausch der Kontodaten sei aber, dass das hohe deutsche Datenschutzniveau eingehalten wird, erklärt die Bundesregierung.

Der Austausch beginnt im Jahr 2017 (manche Staaten starten erst 2018). Übertragen werden dann die Daten, die zum Steuerjahr 2016 (bzw. 2017) gesammelt wurden. Anschließend werden die Daten jährlich automatisch ausgetauscht.

So funktioniert der internationale Daten-Austausch

Was genau bedeutet dieser neue Austausch? „Wenn ein hierzulande steuerpflichtiger Bürger ein Konto z.B. in Liechtenstein unterhält, melden die dort ansässigen Behörden die dazu gehörigen Kontoinformationen künftig regelmäßig nach Deutschland“, erklärt Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg. Diese Informationen werden dann vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verarbeitet. Das BZSt wiederum setzt anschließend die Finanzbehörden der Bundesländer in Kenntnis.

Umgekehrt hat sich Deutschland verpflichtet, von den hier ansässigen Banken und Sparkassen alle relevanten Informationen über Konten zu erheben und diese den anderen Vertragsstaaten zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich hierbei laut Information der Bundesregierung insbesondere um die Mitteilung von:

  • Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdaten und -ort jeder meldepflichtigen Person,
  • Kontonummer,
  • Jahresendsalden der Finanzkonten und
  • gutgeschriebenen Kapitalerträgen, einschließlich Einlösungsbeträgen und Veräußerungserlösen.

Höchste Priorität für den Kampf gegen Steuerhinterziehung

„Der automatische Austausch erleichtert es den Finanzbehörden also, Informationen über Konten aus dem Ausland zu erhalten“, erläutert Steuerexperte Dill. Steuerhinterzieher haben es somit in Zukunft erheblich schwerer, Einkommensquellen im Ausland vor dem heimischen Fiskus zu verbergen. Steuerberater Dill warnt: „Bei anonymem Vermögen kann sich niemand auf Besteuerungshindernisse verlassen. Das zeigte bereits der florierende Handel mit Steuer-Daten-CDs, gilt aber erst recht mit Inkrafttreten der neuen Gesetze.“

Dazu passt auch die Ankündigung von Bundesfinanzminister Schäuble, der bereits im Juli 2015 in Brüssel erklärte: „Der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung räumen wir EU-Finanzminister die höchste Priorität ein.“ Dementsprechend sollen auch vermeintliche Steueroasen trocken gelegt werden: Zu den Unterzeichnern der Vereinbarung gehören neben Liechtenstein unter anderem auch die Kaimaninseln, Jersey, die Schweiz und Monaco.

Immerhin: Den Datenschutz komplett über Bord werfen will die Bundesregierung dann doch nicht. Die Steuer-Daten sollen nur dann ausgetauscht werden, wenn das hohe deutsche Datenschutzniveau berücksichtigt werde. Dazu, so verkündet die Bundesregierung, werde Deutschland eine Erklärung zu Datenschutzbestimmungen und Verfügungsbeschränkungen bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hinterlegen. Diese soll gewährleisten, dass sämtliche Staaten, die zukünftig aufgrund des Übereinkommens mit Deutschland einen automatischen Informationsaustausch betreiben, den hohen deutschen Datenschutzstandard erfüllen müssen.

„Ob und wie das dann von den einzelnen Staaten in der Realität umgesetzt wird, bleibt aber derzeit unklar“, kritisiert Steuerfachmann Dill. Eines aber ist klar: Sind die Daten erst einmal übertragen, werden sie – Datenschutz hin oder her – sicherlich nicht unbeachtet im (virtuellen) Behörden-Papierkorb landen. An einer Stelle auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums heißt es vielsagend: „Das Bankgeheimnis gehört insoweit der Vergangenheit an.“

Die Gesetze im Wortlaut zum Herunterladen

Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (pdf-Download)

Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (pdf-Download)

Foto: SZ-Designs/fotolia.de


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