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Weltweit alles auf einen Blick: Die aktuellen Pauschalbeträge für Geschäftsreisen ins Ausland

(SONDER-)NEWSLETTER 6/2015: So sichern Sie sich den Steuerbonus

Weltweit alles auf einen Blick: Die aktuellen
Pauschalbeträge für Geschäftsreisen ins Ausland


Bei Geschäftsreisen ins Ausland können die Verpflegung und Übernachtungen schnell teuer werden. Aber natürlich gibt es dabei zum Teil große Unterschiede. Deshalb gewährt der Fiskus reisenden Angestellten (dazu gehören auch Geschäftsführer) je nach Reiseland auch einen unterschiedlich hohen Steuerbonus. Teilweise gelten sogar innerhalb eines Landes mehrere Tarife für unterschiedliche Regionen.

Regelmäßig veröffentlicht das Bundesfinanzministerium eine neue Liste mit den jeweils aktuellen Pauschalbeträgen. Die derzeitige Übersicht gilt seit Anfang des Jahres. Sie können die Liste am Ende des Artikels kostenlos herunterladen und abspeichern.

Zunächst allerdings noch einige wichtige Hinweise:

Verpflegungsmehraufwendungen: steuerfreie Erstattung oder abzugsfähige Werbungskosten
Die Verpflegungskosten-Pauschale ist der Betrag, den Geschäftsreisende von ihren Arbeitgebern steuerfrei erstattet bekommen oder als Werbungskostenabzug steuerlich geltend machen können.

Seit 2014 gibt es dabei nur noch zwei zeitliche Möglichkeiten bei der Berechnung eines Tages:

  • den vollen Satz bei 24 Stunden Abwesenheit
  • den reduzierten Satz bei einer Abwesenheit ab acht, aber unter 24 Stunden

Besondere Regeln für eintägige Reisen, Ab- und Anreise sowie Reisen in verschiedene Staaten:

  • Eintägige Reisen ins Ausland: Dabei gilt der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland.
  • Beim An- und Abreisetag wird unterschieden, ob am betreffenden Tag gearbeitet wurde. Ist das der Fall, gilt der Betrag für den letzten Tätigkeitsort, ansonsten der für den Ort , der vor 24 Uhr Ortszeit erreicht wird.
  • Für Zwischentage mit Aufenthalt in verschiedenen Staaten ist in der Regel der Pauschbetrag des Ortes maßgeblich, den der Geschäftsreisende vor 24 Uhr Ortszeit erreicht.

Vorsicht beim Pauschalbetrag für die Übernachtungskosten
Anders als bei der Verpflegung gilt der Pauschalbetrag für Übernachtungskosten nur im Fall einer Erstattung des Arbeitgebers an den Geschäftsreisenden. Will der Arbeitnehmer dagegen einen Bonus in Form eines Werbungskostenabzugs, gelten nur die tatsächlich anfallenden Übernachtungskosten. Und diese müssen entsprechend belegt werden können. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass – wenn möglich – in der Hotelrechnung die Kosten für die Übernachtung und für die Mahlzeiten getrennt ausgewiesen werden.

Foto: rawpixel/fotolia.de


Was können Sie tun?

Denken Sie (falls nötig) an Belege und lassen Sie sich im Zweifelsfall beraten

Die offizielle Liste mit den Pauschalbeträgen für Verpflegung und Übernachtungen macht die Reisekostenabrechnung bzw. die Auflistung als Werbekosten zwar einfacher, dennoch gibt es einige Stolperfallen. So sollten Geschäftsreisende, die Werbungskosten geltend machen möchten, an die Belege für Übernachtungskosten denken. Auch müssen laut Gesetz die Pauschalen durch kostenfreie Mahlzeiten oder Geschäftsessen auf Veranlassung des Arbeitgebers gekürzt werden. Dass teilweise auch schon Snacks als ganze Mahlzeiten gezählt werden können, macht die Berechnung der Abzüge aber zumindest für Laien zusätzlich kompliziert.

Was gilt für Angestellte, die nur einen Teil des Pauschbetrags vom Arbeitgeber erstattet bekommen? Wie sieht die Erstattung für Selbstständige aus? Und was sollten Unternehmen generell beachten, wenn sie ihre Angestellten auf Geschäftsreise ins Ausland schicken?

Wer Antworten auf diese und weitere Fragen zum Thema sucht oder sich nicht sicher ist, sollte sich besser fachkundigen Rat einholen. Die Experten der Steuerkanzlei Dill in Limburg helfen Ihnen gerne weiter. Vereinbaren Sie unverbindlich einen Termin mit uns: kontakt/at/steuerberater-dill.de

So vermeiden Sie einerseits Ärger mit dem Finanzamt und sichern sich andererseits den größtmöglichen Steuerbonus.

Zum Download der aktuellen Liste
mit den Pauschalbeträgen für Verpflegung
und Übernachtungen im Ausland