Rentner: Steuern werden immer öfter fällig
NEWSLETTER 3/2015: Was bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden muss
Immer mehr Rentner müssen Steuern zahlen
Rentner müssen heutzutage immer häufiger Steuern zahlen. Das liegt an der so genannten nachgelagerten Rentenbesteuerung. Wegen ihr bleibt ein von Jahr zu Jahr geringer werdender Anteil der Rente steuerfrei. „Bis die Rente voll versteuert werden muss, dauert es zwar noch bis zum Jahr 2040“, sagt Wolfgang Dill, Steuerberater aus Limburg. Aber: „Auch wenn das noch weit entfernt scheint, zahlen schon heute immer mehr Senioren Steuern und müssen zum Beispiel wegen ihrer Rente eine Einkommensteuererklärung abgeben.“
Der Freibetrag beträgt für ledige Rentner derzeit exakt 1.191 Euro (Ehepaare 2.382 Euro). „Wer ihn überschreitet, sollte sich um seine Einkommenssteuererklärung kümmern. Dabei müssen laut Gesetz auch Einnahmen aus anderen Quellen beachtet werden, wie z.B. aus der Vermietung oder aus privaten Zusatzversicherungen“, weiß Steuerexperte Dill. Und er weiß auch, wie sich diese Belastung bei richtiger Anwendung der komplizierten Regelungen möglicherweise senken lässt.
Schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Rentenbesteuerung
Wegen des im Alterseinkünftegesetz vorgesehenen schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Rentenbesteuerung ist jedenfalls klar: Je später man in Rente geht, desto geringer wird der steuerfreie Anteil. So lag der steuerpflichtige Anteil der Rente für Ledige im Jahr 2005 (als das Alterseinkünftegesetz in Kraft trat) noch bei 50 Prozent, die höchste steuerfreie Bruttorente bei fast 1.600 Euro. „Wer heute in Rente geht, muss bereits 70 Prozent seiner Rente versteuern, und das bei einem wesentlich geringeren Freibetrag von nur noch knapp 1.200 Euro“, erklärt Steuerberater Wolfgang Dill.
Das Alterseinkünftegesetz wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgericht nötig, das die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes für unvereinbar erklärte. Damit wurde eine grundlegende Rentenreform notwendig. Das im Gesetz vorgesehene Prinzip ist eigentlich recht einleuchtend: Aufwendungen für die Altersvorsorge in Zeiten der Erwerbstätigkeit sollen steuerfrei gestellt werden, während dafür die Rente künftig in der Auszahlungsphase der vollen Steuerpflicht unterliegt.
Wer als Rentner die in der Tabelle unten genannten Werte überschreitet bzw. noch weitere Einnahmen verbucht, sollte sich in jedem Fall um seine Einkommenssteuererklärung kümmern. Der Stichtag hierfür ist für das Jahr 2014 der 1. Juni 2015 – wer allerdings einen Steuerberater hinzu zieht, hat noch bis zum Jahresende Zeit!
Das Einkommensteuergesetz sah bislang folgende Staffelung bei der Rentenbesteuerung vor (Quelle: Bundesfinanzministerium):
Jahr des Rentenbeginns |
Steuerpflichtiger Anteil der Rente (in Prozent) |
Höchste steuerfreie Monatsbruttorente (bei Ledigen / Ehepaaren1) |
||||||||||
2005 | 50 | 1.577 Euro / 3.154 Euro | ||||||||||
2006 | 52 | 1.517 Euro / 3.034 Euro | ||||||||||
2007 | 54 | 1.461 Euro / 2.922 Euro | ||||||||||
2008 | 56 | 1.415 Euro / 2.830 Euro | ||||||||||
2009 | 58 | 1.377 Euro / 2.754 Euro | ||||||||||
2010 | 60 | 1.357 Euro / 2.714 Euro | ||||||||||
2011 | 62 | 1.310 Euro / 2.620 Euro | ||||||||||
2012 | 64 | 1.274 Euro / 2.548 Euro | ||||||||||
2013 | 66 | 1.248 Euro / 2.496 Euro | ||||||||||
2014 | 68 | 1.218 Euro / 2.436 Euro | ||||||||||
2015 | 70 | 1.191 Euro / 2.382 Euro |
1Für verheiratete Rentner verdoppeln sich die Beträge – vorausgesetzt,
der Ehepartner hat keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte.
Foto: GordonGrand/fotolia
Was können Sie tun?
Sammeln Sie Belege und bedenken Sie Ihre weiteren Einnahmen!
Sammeln Sie Belege! Bestimmte Ausgaben können dabei helfen, die Steuerlast zu senken, wie zum Beispiel solche für bestimmte Dienstleistungen oder auch für die eigene Gesundheit. Gleichzeitig müssen aber auch die Einnahmen aus anderen Quellen – wie z.B. privaten Versicherungen, Betriebsrenten oder Vermietungen – berücksichtigt werden. Denn hier gelten andere steuerrechtliche Regelungen. Sprechen Sie uns auf die optimale Nutzung Ihrer möglichen Steuervorteile an: kontakt/at/steuerberater-dill.de