Grundfreibetrag und Kindergeld rückwirkend erhöht
NEWSLETTER 3/2015: Bundesregierung hebt Grundfreibetrag und Kindergeld an
Steuerliche Entlastung insbesondere für Familien
Insbesondere Familien dürfen sich über eine – wenn auch leichte – steuerliche Entlastung freuen: Das Bundeskabinett hat beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld anzuheben. Der Beschluss gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2015. Demnach steigt der steuerliche Grundfreibetrag in diesem Jahr um 118 Euro. Im nächsten Jahr wird er um weitere 180 Euro erhöht. Der Kinderfreibetrag erhöht sich 2015 um 144 Euro, im Jahr 2016 um weitere 96 Euro. Beim Kindergeld beträgt die Erhöhung ab 1. Januar 2015 vier Euro monatlich je Kind, ab dem 1. Januar 2016 steigt es um weitere zwei Euro je Kind (s. auch Überblick).
Anpassung der Freibeträge orientiert sich am Existenzminimum
Grundlage für die Anpassung ist der 10. Existenzminimumbericht der Bundesregierung. In Deutschland darf ein Erwerbseinkommen, das zum Bestreiten des notwendigen Lebensunterhalts benötigt wird, nicht besteuert werden. Dieser Grundsatz basiert auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Um die Vorgabe exakt zu überprüfen und einzuhalten, legt die Bundesregierung seit 1995 alle zwei Jahre einen Bericht vor, zuletzt im Januar 2015. „Von diesem Grundfreibetrag profitieren jedoch nicht nur Menschen am Rande des Existenzminimums, sondern grundsätzlich alle Steuerzahler – unabhängig von ihrem Jahreseinkommen“, erklärt Wolfgang Dill, Steuerberater in Limburg.
Außerdem wird der Kinderfreibetrag erhöht. „Eltern steht aber nur eine der beiden Steuererleichterungen zu, also entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Es kommt dabei darauf an, was für sie günstiger ist“, sagt Steuerberater Dill.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf die folgenden Anpassungen vor:
Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro):
Anhebung ab 1. Januar 2015 um 118 Euro auf 8.472 Euro
Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 180 Euro auf 8.652 Euro
Kinderfreibetrag (aktuell 7.008 Euro einschl. Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung):
Anhebung ab 1. Januar 2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro
Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 96 Euro auf 7.248 Euro
Kindergeld (aktuell 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und weitere Kinder):
Anhebung ab 1. Januar 2015 um 4 Euro monatlich je Kind
Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 2 Euro monatlich je Kind
Kinderzuschlag (aktuell max. 140 Euro monatlich):
Anhebung ab 1. Juli 2016 um 20 Euro monatlich.
Foto: Monkey Business/fotolia
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