Steuerfreie Zuschläge: Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sind nur begrenzt steuerfrei

NEWSLETTER 5/2015: Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge auf den Grundlohn

Zuschläge für besondere Arbeitszeiten sind nur begrenzt steuerfrei


Steuerfreie Zuschläge: Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sind nur begrenzt steuerfreiIn vielen Branchen müssen Arbeitnehmer auch nachts oder sonn- und feiertags „schaffen gehen“. Dafür zahlen ihnen die Arbeitgeber häufig Lohnzuschläge. Diese bleiben in der Regel steuerfrei – aber nur, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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Außergewöhnliche Belastungen: Das Finanzamt darf bei behindertengerechten Umbaumaßnahmen nicht zu kleinlich sein

NEWSLETTER 5/2015: Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen

Behindertengerechte Umbaumaßnahmen: Finanzamt darf nicht zu kleinlich sein


Außergewöhnliche Belastungen: Das Finanzamt darf bei behindertengerechten Umbaumaßnahmen nicht zu kleinlich seinImmer wieder sehen sich Eigenheimbesitzer durch einen Schicksalsschlag oder eine Erkrankung dazu gezwungen, ihre vier Wänden behindertengerecht umzubauen. Immerhin erhalten sie in diesem Fall vom Fiskus finanzielle Unterstützung. Sie können die Kosten für die Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastung in ihrer Steuererklärung geltend machen. Nur kommt es dabei leider auch immer wieder zum Streit mit dem Finanzamt. Das feilscht in manchen Fällen um jeden Cent. Ganz so kleinlich sehen das die meisten Richter in Deutschland aber zum Glück nicht, wie jetzt wieder ein aktueller Fall zeigt.

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Gewinnausschüttung oder Darlehen einer GmbH?

NEWSLETTER 4/2015: Darlehen einer GmbH an einen Gesellschafter

Ein zu niedriger Zins ruft das Finanzamt auf den Plan


Darlehen einer GmbH an einen GesellschafterIm Prinzip ist es ja ein Grund zur Freude: Eine GmbH arbeitet wirtschaftlich ausgesprochen erfolgreich, die Gewinne sprudeln. Für Mehrheitsgesellschafter, die einen Teil der freien Mittel für sich privat nutzen möchten (beispielsweise zum Erwerb oder zur Modernisierung eines Wohnhauses) gibt es vor allem unter steuerlichen Aspekten eine Option, an die in der Regel nur die wenigsten denken.

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Steuerermäßigung oder Behinderten-Pauschbetrag: Behindertenbedingte Aufwendungen in der Einkommenssteuerklärung

NEWSLETTER 4/2015: Behinderungsbedingte Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung

Behindert? So können Sie als Steuerzahler gleich doppelt Hilfe vom Finanzamt erhalten


Steuerermäßigung oder Behinderten-Pauschbetrag: Behindertenbedingte Aufwendungen in der EinkommenssteuerklärungAus einer Behinderung erwachsen im Alltag oft auch höhere (finanzielle) Aufwendungen. Solche Aufwendungen können Steuerzahler in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Dabei können sie grundsätzlich zwischen zwei Optionen wählen: die Steuerermäßigung über den Abzug der tatsächlichen behinderungsbedingten Aufwendungen (als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG) oder die Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags (§ 33 b EStG).

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Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer: Was Unternehmenserben künftig beachten müssen

NEWSLETTER 4/2015: Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform vor

Was Unternehmenserben künftig beachten müssen


Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer: Was Unternehmenserben künftig beachten müssenDie Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer rückt näher: Das Bundeskabinett hat jetzt einen Entwurf zur Neuregelung vorgelegt. Notwendig wurde die Anpassung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hielten die Ausgestaltung der Verschonungsregelungen bei Betriebsvermögen für teilweise verfassungswidrig (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2014, Az. 1 BvL 21/12).

Mit dem Gesetzentwurf wolle der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genau umsetzen, erklärte das Bundesfinanzministerium. Dazu solle die Verschonung von Unternehmen auf eine verfassungsfeste Grundlage gestellt werden.

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