Buchführung Existenzgründer

Zuverlässig und flexibel: Unsere
Leistungen rund um die Buchführung

Eine von Anfang an gut organisierte Buchführung ist für neugegründete Unternehmen ein besonders wichtiges Werkzeug zur Sicherung des unternehmerischen Erfolgs. Die Finanzbuchhaltung ermöglicht die laufende Kontrolle über den Geschäftsverlauf. Sie liefert auch die Daten für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss. Dieser dient nicht nur als Grundlage der Besteuerung, sondern darüber hinaus zur Information für Banken und Geschäftspartner. Entsprechende Sorgfalt und Fachkompetenz sind hier also gefragt – auch in Bezug auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Ihr Steuerberater hilft Ihnen dabei!

Hier ein Überblick über die wichtigsten Leistungen, die von der Kanzlei Dill aus Limburg Dietkirchen im Bereich Rechnungswesen für junge Unternehmen, Existenzgründer und Start-ups erbracht werden. Auf Wunsch besteht für unsere Mandanten dabei die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen einzelne Teilbereiche wie beispielweise die Buchführung im eigenen Haus zu erledigen. Auch hierbei beraten wir Sie gerne – und stellen spezielle Software-Schnittstellen zur kostengünstigen und reibungslosen Übernahme Ihrer Daten bereit.

Finanzbuchhaltung

Der Umfang der von uns auszuführenden Leistungen richtet sich im Einzelfall stets nach den individuellen Erfordernissen bzw. nach den in Ihrem Betrieb erbrachten Vorleistungen. Unser Komplett-Angebot umfasst folgende Leistungen:

  • Einrichtung der Buchführung und Erstellung eines Kontenplans
  • Laufende Buchführung mit Kontierung der Belege
  • Belegprüfung im Sinne des Vorsteuerabzugs
  • Verwaltung von offenen Posten Ihrer Kunden und Lieferanten
  • Einrichtung von Kostenstellen
  • Laufende Informationen über Geschäftsverlauf und Liquidität
  • Erstellen von zeitnahen betriebswirtschaftlichen Auswertungen
  • Vorjahresvergleiche, Soll-/Ist-Vergleiche, Liquiditätsentwicklung
  • Auf Wunsch Bereitstellung von Schnittstellen bei Buchführung in Ihrem Haus

Erstellung von Abschlüssen

Je nach gesetzlichen Erfordernissen und individueller Sachlage erstellen wir Ihren Jahresabschluss so, dass er den jeweils aktuellen steuerlichen Vorschriften hierzulande entspricht.

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Eröffnungsbilanz
  • Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung,
    gegebenenfalls mit Anhang und Lagebericht
  • Erläuterungsbericht
  • Veröffentlichung im Bundesanzeiger

Zurück zur Leistungsübersicht der Steuerberatungs-Kanzlei Dill
aus Limburg Dietkirchen für Existenzgründer und Start-ups

zurück zur Startseite